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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
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§ 92. Bundes- und Reichsgesetze von 1867 bis 1900. 1021

bereiten, 5 veröffentlicht werden. Eine neue, wesentlich vergrößerte Kom-mission für die zweite Lesung vollendete ihre Arbeit in vier Jahren (189195).Der von ihr ausgearbeitete Entwurf zweiter Lesung konnte schon 1896,nach einigen vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen, dem Keichstagvorgelegt werden und wurde von diesem mit nur geringen Änderungen ge-nehmigt. Die Vollziehung des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB.) erfolgteam 18. Aug. 1896. Ergänzende Reichsgesetze waren die Grundbuchordnungund das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung vom24. Aug. 1907. Die notwendig gewordene Eevision des ADHGB. gelangteam 10. Mai 1897 durch die Publikation des neuen Handelsgesetzbuches(HGB.) zum Abschluß, während das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbar-keit und die revidierten Texte des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivil-prozeß- und Konkursordnung unter dem 17. Mai 1898 veröffentlicht wurden 6und die Abfassung der erforderlichen Landesausführungsgesetze überall imLauf des Jahres 1899 erfolgt ist 7 . Mit dem 1. Jan. 1900, an dem diese ge-samte neue Gesetzgebung in Kraft getreten ist, hat für das Privatrecht eineneue Periode der deutschen Rechtsgeschichte begonnen 8 ; für das öffentlicheRecht mit dem Herbst 1918.

5 Vgl. 0. v. Gierke Der Entwurf eines bürgert. Gesetzb. u. d. deutsche Recht1889. Anton Menger Das bürgerliche Recht u. die besitzlosen Volksklassen 18903 1904; vgl. jedoch hierüber Sohm in: Kultur d. Gegenwart 118, Systemat. Rechts-wissenschaft 2 1913, S. 74ff.; Sohm Über d. Entwurf eines BGB. f. d. deutscheReich in zweiter Lesung 1895.

Die neuen Texte dieser drei Justizgesetze wurden durch Bekanntmachungdes Reichskanzlers vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Bedeutsame Änderungenhaben später das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung erfahren.Im Verfolg der Haager Wechselrechtsbeschlüsse hat ferner auch das DeutscheReich den Entwurf einer Wechselordnung (letzte Fassung 3. Juni 1908) im Januar1914 veröffentlicht, der aber infolge des Weltkrieges nicht Gesetz wurde.

' v. Becher Ausführungsgesetze zum BGB., 3 Bde. 1901. Das preußischeBerggesetz vom 24. Juni 1865 haben die meisten deutschen Staaten mit geringenÄnderungen als Landesgesetz angenommen, doch sind inzwischen überall erheb-liche Abänderungen zugunsten einer strengeren Regalität des Bergbaues und einerBesserstellung der Arbeitnehmer erfolgt.

8 Vgl. Schröder Zum 1. Januar 1900, ZRG. 34 p. 5ff.