§ 51. Städte. 681
ins Leben getreten sein, da sich in ihnen die Marktplätze meistensinnerhalb der alten Römermauern befanden. Wo die Enge des um-mauerten Platzes für Anlage eines Marktes keinen Raum bot, wie inAugsburg und den aus römischen Lagerplätzen oder Kastellen entstan-denen Städten Basel, Bonn, Köln, Konstanz, Regensburg, Straßburg,Zürich, muß das Verkehrsbedürfnis schon früh im Suburbium außer-halb der Mauern freie Marktsiedlungen hervorgerufen haben. Dagegengehen alle Städte des inneren Deutschlands, deren Anfang historisch fest-gestellt werden kann, auf ausdrückliche Marktgründungen zurück 15 .
Mit dem 12. Jh. beginnen die Städtegründungen, auch Erhebungenvon Dörfern zu Städten 16 und Städtegründungen „von wilder "Wurzel"kommen jetzt in Gebrauch 17 , während die königlichen Marktprivilegiensich fast nur noch auf Jahrmärkte beziehen, die eine dauernde Handels-niederlassung nicht zur notwendigen Voraussetzung haben und auch mitdem Wesen eines Dorfes vereinbar sind. Die eigentliche Zeit der Markt-gründungen fällt vor das 12. Jh. Sie erfolgten entweder auf fiskalischemBoden durch den König selbst oder auf grundherrlichem Boden durchden mit königlichem Marktprivileg ausgestatteten geistlichen oder welt-lichen Grundherrn. Marktverleihungen zugunsten freier Gemeinden sindnie vorgekommen, es gab daher keine freien, sondern nur fiskalischeoder grundherrliche Märkte. Jeder Markt hatte seinen Marktherrn, demauch der Boden, auf dem der Markt errichtet wurde, ganz oder größten-teils gehörte. Für alle neugegründeten Märkte war somit die Immunitätund die Exemtion von den öffentlichen Niedergerichten, nicht seltenauch den Grafengerichten, von selbst gegeben. Die meisten Marktprivi-legien bis zum 12. Jh. trugen einen allgemeinen Charakter und überließendem Grundherrn die Ausführung, so daß es ihm überlassen blieb, ob ersich auf Jahrmärkte beschränken, oder Wochenmärkte oder einen täg-lichen Markt, die allein die Grundlage für eine dauernde Handelsnieder-lassung bilden konnten, errichten wollte 18 . Rietschel hat nachgewiesen,daß der zuerst bei Radolfzell bemerkte Dualismus zwischen Markt- undHofgemeinde bei den Marktgründungen ,fast ausnahmslos beobachtetworden ist. Regelmäßig wurden die Märkte weder neu angelegt, noch inschon bestehende Orte hineinverlegt, sondern als selbständige Ansied-lungen an einen schon vorhandenen Ort (Dorf, Burg oder Kloster) an-geschlossen, der dann auch den Namen für den Markt herzugeben pflegte w .Die Besiedlung des Marktes, der eine reine koufstat sein sollte, erfolgte
15 Nur in wenigen Städten, z. B. Würzburg, scheint sieh der Marktverkehrohne besondere Gründung rein durch die Gunst der Verkehrs Verhältnisse ent-wickelt zu haben. Vgl. Rietschel Markt u. Stadt 106. 125.
18 Vgl. Rietschel 144ff. Die Erhebung von Allensbach zum Markt erfolgteschon 1075; das zeitnächste Beispiel bietet erst die Stadt Koesfeld (1196).
17 Sie waren immer selten. Beispiel ist Riga. Vgl. Rietschel 128.
18 Vgl. Rietschel Markt u. Stadt 45ff. 109.
19 Vgl. ebd. 125f. Beyerle Arbon (S. 675) 49f.
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