152 Fränkische Zeit.
In der Regel bildete in Gallien jede civitas eine eigene Diözese unterihrem Bischof. Sämtliche Bischöfe einer Provinz standen unter dem Bischofder Provinzialhauptstadt als Metropoliten, dem die Leitung der Provinzial-synoden sowie die Bestätigung und Konsekration seiner Suffraganbischöfezustand. Seit Ende des 7. Jahrhunderts geriet der Metropolitanverbandin Verfall. Im Rhein- und Moselgebiet war die römische Kirchenverfassungseit der 2. Hälfte des 5. Jahrhunderts durch den Einbruch der Frankenund Alamannen völlig zertrümmert, doch sind Köln, Trier, Tongern-Maastricht und Mainz schon während des 6., Speier, Straßburg und Kon-stanz während des 7. Jahrhunderts wieder als Sitze von Bischöfen bezeugt.Die christliche Mission im inneren Deutschland hatte im allgemeinen zueiner der römischen entgegengesetzten kirchlichen Verfassung geführt, dadie irisch-schottische Kirche, von der sie hauptsächlich ausging, in keinemZusammenhang mit Rom stand und, statt der bischöflichen Verfassung,das Kirchenregiment in die Hände der Klöster legte, deren Äbte die bischöf-lichen Funktionen ausübten. Dagegen hielt die angelsächsische Kirche,die seit Ende des 7. Jahrhunderts die deutsche Mission in die Hand nahm,streng auf Unterordnung unter Rom und Herstellung der bischöflichenOrdnung. Schon unter Pippin dem Mittleren wurde durch Willibrord diebischöfliche Kirche zu Utrecht für die Westfriesen errichtet; die Bischofs-weihe empfing er vom Papst. Größeres hat Bonifatius (Winfrid) unterKarl Martell, Pippin und Karlmann vollbracht. Von Rom mit der missiocanonica ausgestattet und nacheinander zum Bischof, zum päpstlichenLegaten für das Frankenreich und (742) zum Erzbischof von Austrasienerhoben, beständig mit dem Papst in Verbindung, zugleich mit einem Schutz-brief des Hausmeiers ausgerüstet und fortwährend in engster Fühlung undim Einverständnis mit ihm handelnd, hat er die deutsche Kirchenverfassunggegründet, die verfallene westfränkische wiederhergestellt. Nachdem erfür Baiern, im Anschluß an die regierenden Klöster der irischen Mission,die bischöflichen Kirchen von Freising, Passau, Regensburg und Salzburg,für Ostfranken und Thüringen die von Buraburg (Fritzlar), Eichstätt undWürzburg errichtet hatte, suchte er auch den Metropolitanverband wiederallgemein durchzuführen, hatte aber hier nur einen geteilten Erfolg. DieErhebung Kölns zur Metropole für Austrasien (745) kam vorerst nicht zu-stande, und Mainz, das Bonifatius nunmehr übernahm, wurde nicht zurMetropole erhoben 3 . Erst unter Karl dem Großen wurde, nachdem die
sätze für den niederen Klerus noch nach dem Wergeid der Römer, die fürPriester und Bischöfe hereits nach dem der Franken. Vgl. ZRG. 20, 26f. Da-gegen beiechnen die Volksrechte des 8. Jahrhunderts das Wergeid aller Klerikernach Maßgabe ihrer heimischen Wergeidsätze oder nach dem Geburtsstand. Vgl.L. Alam. 11—16. Baiuw. 1, 8—10. Rib. 36, 5—9, karol. Fassung.
3 Vgl. Hauck a. a. 0. I 3 , 561f 5651, wonach die Angaben unsererfrüheren Auflagen zu berichtigen waren. Karlmanns Capitulare von 742 (Cap.1, 24) hatte sich nur auf die persönliche Erhebung des Bonifatius zum Erz-bischof von Austrasien bezogen.