62 Die germanische Urzeit.
auf die Haushaltungen 14 . Söhne, die auf der Hofwere des Vaters lebten,blieben unberücksichtigt, auch wenn sie längst in Ding und Heer als Volks-genossen aufgenommen waren; als Markgenossen galten sie erst, wenn sieeinen eigenen Hof besaßen. Die Errichtung neuer Höfe konnte nur mitGenehmigung der Markgenossenschaft erfolgen, war aber bei dem Über-fluß an Boden wohl immer leicht zu erreichen 15 ; konnten die erwachsenenSöhne in der Heimat keinen Hof erwerben, so blieb ihnen nur die Aus-wanderung übrig 16 . Daß die Könige und Gaufürsten an den Acker-verlosungen teilgenommen haben sollten, ist nicht wahrscheinlich. Fürdiese wird es von jeher geschlossene Edelgüter gegeben haben, die vielleichtzunächst als Ausstattung des Amtes galten, allmählich aber den Charaktererblichen Geschlechtsbesitzes annahmen 17 . Sie gewannen dadurch dieMöglichkeit, ihre unfreien Leute auf eigenen Höfen anzusiedeln.
Die Aufteilung der neuen Ackerflur unter die Gemeindeglieder er-folgte im unmittelbaren Anschluß an ihre Ausscheidung aus dem Wild-land (quos mox inier se partiuntur), also offenbar für die ganze Periode.Der jährliche Wechsel (arva per annos mutant) bestand also nicht, wie wirfrüher angenommen haben, in einer Neuverteilung, sondern war nur einWechsel in der Bestellung, so daß immer ein großer Teil der Ackerflur inDreesch lag (et superest ager).
Wo Bodenverhältnisse oder Ansiedlungsmethode der Vorbesitzer dieNiederlassung in Dorfschaften verhinderten, muß mit dem Einzelhof-
14 Dadurch ist wahrscheinlich der Gebrauch der Hausmarken (auch Hand-gemal, an. bolmcerke, bomeerke) aufgekommen. Vgl. § 3 n. 12. Homeyer Überdie Heimat nach altdeutschem Recht BAbh. 1852 S. 85ff. In manchen Gehöfer-schaften hat sich die Verlosung nach Höfen in durchaus altertümlicher Formerhalten. Von den später üblichen Bezeichnungen für das Einheitsmaß desGrundbesitzes sind von dem Begriff „Wohnung" abgeleitet mansus (von manere,"wohnen, vgl. mansio, franz. maisori) und an. hol (mit bü, schwed. dän. bo, Woh-nung, zusammenhängend). Die Erklärung des westgermanischen Wortes Hufe(huoba, h6va) ist unsicher; mit Hof hängt es nicht zusammen.
15 Bei der offenen Bauweise der Dörfer bot die Ansetzung neuer Gehöftekeine Schwierigkeit, und Ackerlose waren auch für diese immer noch zu haben,da nicht die ganze Ackerflur aufgeteilt wurde, sondern immer ein größerer Restals Dreeschland übrigblieb. Reichte die Ackerflur bei zu starker Bevölkerungs-zunahme nicht mehr aus, so kam es zur Errichtung neuer Wirtschaftsverbändedurch Anlegung von Tochterdörfern. Wo das Land überwiegend aus Weide-flächen bestand, bot auch der Ausbau von Einzelhöfen ein in späterer Zeit viel-fach angewendetes Auskunftsmittel. Vgl. Brunner l 2 , 85. Hanssen Abh. 1, 148f.
16 Aus dem durch Übervölkerung entstandenen Mangel an dem erforder-lichen Grund und Boden erklären sich nicht bloß die Unternehmungen einzelnerHeerkönige, sondern ganze Völkerzüge, zum Teil die Völkerwanderung selbst.Vgl. Dahn Landnot der Germanen (S. 14).
17 Vielleicht erklärt sich der angelsächsische iätel und das altnordische octalauf diese Weise. Über den sprachlichen Zusammenhang vgl. S. 55. Möglich istaber auch, daß alle diese Herrengüter wie die fränkischen Salgüter erst derspäteren königlichen Gewalt ihre Entstehung verdanken. Der Batavorfürst Civilisbesaß eigene agros villasque (Tacitus Hist. 5 c. 23).