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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
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15
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§ 3. Die Zustände der Germanen im allgemeinen. , 15

Mythologie 1895. Mogk Germ. Mythologie, in Pauls Grundriß 3 2 , 230400.K. Lehmann Grabhügel u. Königshügel in nord. Heidenzeit, ZDPhil. 42, 1. HoopsReallexik. 1, 17ff. 493ff. (Hoops). 1, 402. 543 (Schlüter). 2, 174190 (Much).Schreuer Altgerm. Sakralreoht, ZRG. 47, 813ff.; Götter u. Tote als Rechtssubjektebei den alten Germanen, Essays in Legal History 1913 S. 153. Bremer Ethno-graphie der germ. Stämme, ebd. 3 2 , 735ff. Förstemann, G. des deutschen Sprach-stammes, 2 Bde 1874:75. Schrader Sprachvergleichung und Urgeschichte 2 347615. Weinhold Altnordisches Leben 1856. Kossinna Vorgeschichtliche Ausbreitungder Germanen (Z. f. Volkskunde 1896). Hoops Ackerbau und Schlüter Deutsch.Siedelungswesen, bei Hoops 1, 17ff. 402ff.

Die Nation der Germanen zerfiel wie die der Kelten in eine großeZahl selbständiger Völkerschaften (civäates). Die germanische Bezeich-nung für diese warLand" oderVolk" (got. piuda, ahd. ihiot, an. pioä,fylM). Sie führten, ohne dauernden Zusammenhang untereinander, jedefür sich ein staatliches Leben. Die sprachlichen Verschiedenheiten er-geben die Sonderung der Nation in zwei Gruppen, nach ihren ursprüng-lichen Wohnsitzen als Ost- und Westgermanen unterschieden 1 . Ostgermanenwaren die gotisch-vandalischen Völker östlich der Oderniederung und dieSkandinavier oder Nordgermanen (Dänen, Norweger, Schweden, ursprüng-lich auch die Heruler), Westgermanen die Deutschen, mit Einschluß derFranken und Friesen, sowie die Langobarden und Angelsachsen 2 . Die West-germanen gliederten sich nach ihrer Abstammung in die Gruppen der Ing-väonen, Istväonen und Herminonen. Eine rechtliche oder politische Be-deutung besaßen diese Einteilungen nicht mehr, doch bestanden immernoch innerhalb der alten Stämme umfassendere Kultverbände, die einegrößere oder geringere Zahl verwandter Völkerschaften in Gebet- undOpferdienst zu gemeinsamer Ehrung des Stammesgottes vereinigten 3 . Derbedeutendste war der Bund der herminonischen Sueben, dessen Mittelpunktdas Heiligtum (alah) des Ziu-Irmin im Lande der Semnonen bildete. Dieletzteren nahmen als Ziuwaren (Verteidiger des Ziu) eine führende Stellung

1 Vgl. Scher er Zur G. d. deutsch. Sprache 97 ff. 164. Zimmer Ostgermanischund Westgermanisch, ZDA. 19, 393. Müllenhoff 3, 198. 202. .4, 121. Bremera. a. 0. 815ff. Brunner l 2 , 35.

2 Die Burgunden waren Ostgermanen, vgl. Kögel ZDA. 37, 221 ff. Muchbei Hoops 1, 357. Ficker (Über nähere Verwandtschaft zwischen gotisch-spanisch,und norweg.-isländ. Recht, MJÖG., Erg. 2, 455ff.; Das langobardische und dieskandinav. Rechte, ebd. 22, lff.; Untersuchungen zur RG.) zählt die Langobarden,Warnen und Friesen zu den Ostgermanen, doch steht ihr westgermanischer Charakternach Sprache und Recht sowie nach den Zeugnissen der Geschichtschreiber so fest,daß die Gegengründe Fickers in seinen an sich höchst bedeutenden Untersuchungendaran nicht zu rütteln vermögen. Vgl. Maurer Kr. VJSchr. 31, 192. v. AmiraGGA, 1892 Nr. 7, Lit.-Bl. f. germ. u. rom. Phil. 1888 Sp. lff. Brunner l 2 , 2. 70.537. Liebermann Ags. Gl. 567. Mit Fioker übereinstimmend Kjer EdictusRotari 1898; Dansk og langobardisk arveret 1901 (vgl. Pappenheim ZRG. 34,253ff. 35, 366ff. Dareste N. Rev. 24, 143. Tidsskr. f. Retsvidensk. 13, 339).

3 Tacitus Germania c. 9 über die Donausueben, c. 40 über den Nerthusdienstder Ingväonen, c. 43 über den Kultverband der Lugier (Vandalen), Annal. 1, c. 50f.über den Tanfanadienst istväonischer Völker im Lande der Marsen. Vgl. Müllen-hoff 4, 460. 485. 526ff.