Druckschrift 
1,1 (1863) Geschichte der verschiedenen Geschlechter Bocholtz unter besonderer Berücksichtigung der alten Geographie, Rechts-, Sitten- und Culturgeschichte des Niederrheins
Entstehung
Seite
123
Einzelbild herunterladen
 

123

op het Roth". Die ersten Nachrichten von diesem Sitze, der nicht zu verwechseln ist mit dem Rittergute Ingenrayin der Bürgermeisterei Pont, finden sich in dem Lehnsbuche von Gelderland; ich habe sie im Urkundenbuche(Band IL, Seite 45 und 46 dieses Werks,) abdrucken lassen. Darnach bestand Haus und Hot Ingen Raide schon1402 als geldrisches Lehn, welches mit 5 Mark verhergeweddet werden musste und war Gerhard Ingen RaideBesitzer, dem die Hertefeld und dann die Bocholtz folgten. Es gehörten dazu als Lehn nur 22 Morgen, dann alsAllodial der Beckershof und die Vorstermühle. Ausserdem waren die Besitzer mit drei anderen Lehnen belehnt,nämlich 1. mit dem Hofe Vogelsang, wie es scheint geldrisches Unterlehn, als dessen Lehnsherren erscheinen:Engelbert von Eyl zu Gastendunck; dann 1661 Mathias von Baexen und dessen Frau Agnes von Eyl; 1707 B. deBierens, Herr zu Baerlo; Grefrath u. sj endlich 1790 Le chevalier van der Maesen, als Herr von dem Gewinnbuchedes adlichen Hauses Darenborg (zu Gretrath). Dieser Hof Vogelsang musste mit 20 Goldgulden verhergeweddetwerden und 6 Gulden Umstandsgeld zahlen. 2. Die Hofmühle, am Langdorf zu Wankuni; sie wurde von Engelbertvon Eyl vergeben, dann dismembrirt, so dass Bierens nur noch ein Viertel derselben besass. Schon Engelbert v. Eylund später Freiherr von Wylich zu Grossen Bernsau hatten Theile davon veräussert. 3. Das Latenbuch, d. h. dieHerrschaft über die Laten und Latenbank, welches nach der Urkunde Philipp H. vom 26. März 1626 ein geldrischesLehn war, aber von den vorgenannten Personen als Unterlehn vergeben ist.

Aus dem Vorhandensein dieser Latenbank würde sich ein höheres, in die fränkische Zeit hineinreichendesAlter des Sitzes folgern lassen, wenn feststände, dass sie stets mit dem Hofe verbunden gewesen ist, auch Hesse sichpann unterstützend anführen, dass Ingenradt im Volksmunde Ror heisst, was auf das lateinische Rus (Landgut)zurückgeleitet werden könnte und das ihm nahe der Nemeshof liegt, (Nemushof d. h. Wald- oder Buschhof.) Ingenraedtwar auch Rittersitz; als solcher wurde er 16. Dezember 1724 auf dem Landtage zu Geldern, ausdrücklich anerkanntund da mit einem solchen nach dortigen Rechten die Freiheit von Steuern und Naturallieferungen und die Jagd-gerechtigkeit verbunden war, so haben die Besitzer auch diese genossen, namentlich 1757, als die Verwaltungsbeamtenvon Wankum den Pachter mit Einquartierung und Naturallieferungen belasteten, und der Eigenthümer sich darüberbei dem Commissair des Guerres Gabriel zu Nieuwkerk beschwerte, erkannte dieser mittelst Ordre vom 18. Juni1757 die Beschwerde als begründet an und die Heeren Gedeputeerden op de extraordinair vergaderinge binnenGeldern erkannte am 22. December 1760 in dieser selben Sache, dass die Beamten von Wankum die drei Reiter,welche sie auf das rittermässige Gut Ingenraide gelegt hätten, wegnehmen und dem Eigenthümer die Kosten bezahlenmüssten. Das Jagdrecht des Gutes wurde durch das Erscheinen des Werner Hundt 1590 und 1592 [auf denQuartiertagen zu Roermont anerkannt, auch wurde das Gut in Folge Placat vom 4. Februar 1655 ausdrücklich in dieListe der jagdberechtigten Güter eingetragen. Die preussische Regierung hat dieses Jagdrecht ebenfalls anerkanntund in Folge dessen auf Grund des Gesetzes von 1830 die Gutsgründe von der Verpachtung so lange ausgeschlossen,bis die Gesetze von 1848 und 1850 etwas Anderes bestimmt haben.

Der Sitz besteht gegenwärtig aus einem einzigen Wohnhause mit 3 Fuss dicken Mauern und einemOeconomie-Gebäude, ebenfalls massiv. Das erstere, bis zum Jahre-1844 ringsum, jetzt nur nach drei Seiten, im Wassergelegen, besteht aus drei Flügeln, welche zu verschiedenen Zeiten gebaut sind. Der älteste (unter Nr. 2 desobigen Grundrisses,) hat an einer Ecke, der ehemaligen Zugbrücke zugewendet, einen fünfeckigen Wart- und Verthei-digungsthurm (1), (denn er ist nicht, wie ähnliche Thürme an anderen Sitzen dortiger Gegend, z. B. zu Holtheide beiWachtendonck und Haus tho Broeck bei Wankum, Treppenthurm, sondern wie zu Haus Coull bei Stralen mitSchiessscharten versehen.) Die fünfeckige Gestalt gibt ihm nach den geschichtlichen Resultaten der Baukunst ein hohesAlter, auch das sägenförmige Gesims des daran stossenden Flügels deutet auf das 14. oder 15. Jahrhundert. Näheresaber über die Entstehungszeit dieses Flügels, der 30 Fuss Länge und 23 Fuss Breite im Lichten hat, lässt sich nur,insoweit angeben, dass sein südöstlicher Giebel gegenüber der Brücke, dessen Anker die Jahreszahl 1627 tragen, vonder Restauration der Gebrüder Haen herrühret, die das Haus nach dem Kaufbriefe dem Einstürze nahe antraten. Dassaber dieser Flügel, abgesehen von seinem Giehel, älter als die beiden andern sein muss, beweiset seine ursprünglicheEingangsthür, welche bei a lag, durch den Flügel 3 aber halb verbaut und in Folge dessen ganz zugemauert undan die Stelle b verlegt ist. An dem zweiten Flügel (3) findet sich die Capelle (4) angebaut, mit einem schönen Altarin eingelegter Arbeit. Dieser Flügel hat einen treppenförmigen Giebel, der also weit älter ist, als der vorher erwähntegeschnörkelte, den 1627 die Haen haben aufrichten lassen. Der Flügel 5 ist nach seiner Bauart viel jünger als diebeiden ersten. Nr. 6 bezeichnet die Brücke, 7 das Wasser.

Aeltester Giebel. Giebel von 1637.

Die Folge der Eigenthümer dieses Sitzes gibt umstehende Stammtafel.

Fahne, Bocholtz I.