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Rechtens nicht entschlagen und abthun, und alles andereleisten und verrichten wollet, was einem getreuen undfleissigen Prokuratoren und Vorsprechern wohl anstehetund gebühret, ohne Gefährde und Argelist.
iroOnen=(Etö. l )
Ihr sollet geloben, und einen Eid zu Gott auf sein hei-liges Wort schweren, dass ihr Einem Wohlachtbaren Rathund dem Richter wollet gehorsam und gewährlich seyn, dieVerbot und Ladung, und was Euch sonsten zu verkündigenund zu verrichten aufgegeben wird, ohne Unterscheid derPersonen mit getreuem Fleiss exequiren, und rechtlichendavon glaubliche und eigentliche Relation thun, mit derExecution Niemand aufhalten, auch der neuen Ordnung undReformation gemäss erzeigen, und alles andere thun, dasseinem frommen Gerichtsboten oder Frohnen gebühret undzustehet, ohne Gefährde und Argelist.
') SDabct rauften ben grotmen faie §§. 2, 14, 17, 18 unb23 bet Deformation o&cu ©eite 192 »crejetefen »»erben.
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