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rückgesetzet werden; Es wäre dann, dass er innerhalbsolcher sechs Jahren bräuchlicher Weise auf ein Unterpfandverfahren, aber die Zahlung nicht erlangen können.
87) Endlich da Jemand eine blosse gerichtliche Schuld-bekenntnis mit gesetztem Unterpfande hätte, und dasselbeinnerhalb Jahrsfrist, von Zeit des Zahltermins anzurechnen,in entstehender Zahlung nicht ausschlicssen würde, soll diePfandsetzung respectu seeundi creditoris aber löschen undtodt seyn, und iener sich damit gegen denselben nichtbehelfen können.
154. Sajorbnimg. 1621.*)
Mass SchillingFür eine schriftliche Ladung dem Richter für Wein.
das Besiegeln . .,.........1
Für eine schriftliche Ladung dem Gerichtschrei-ber für das Schreiben........1
Für eine Edictalladung jedem . . 2
Für'Verbot, Kummer oder Arrest dem Richter 2
,, ,, ' „ ,, ,, ,, urenent-schreiber für die Schrift....... 2
Für eine Ankündigung bei Fremden gegenFremde dem Frohnen nach altem Brauch in-nerhalb der Stadt.......... 1
Für eine Ankündigung bei Fremden gegenFremde dem Frohnen nach altem Brauchausserhalb der Stadt......... 2
Für gerichtliche Vollmacht dem Richter ... 1„ ,, „ ,, Gerichtschrei-ber sie einzuschreiben........ </,
Für gerichtliche Vollmacht dem Frohnen als
Standgenossen.....•...... '/,
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