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5. Die Schreiber sollen in den Pforten, jhre Nahmenvnd Zunahmen fördern, vnd nebenst der Herberg oder wosie einkehren wollen, oder ehigekehret weren, verzeichnen,vnd alle Abend, so balde die Pforten verschlossen, demRathsCämmerer einliefern, wie auch zu solcher lieferung dieWirte, Krüger vnd alle Bürger, jhrer auffgenommenerGäste, ohn vnterscheidt, alle Abend, ohnerachtet sie vori-gen Tages, deren Nahmen eingeliefert hetten, gehaltenseyn sollen.
6. Belangent aber die, so allhie nicht zubenachten, son-dern allein zu Essen vnd zu Drinckcn begehrten , sollenjhre Oberwehr, in der Wacht, biss sie wieder hinaussgehen,lassen.
7. Wofern auch mehrgemelte Wirte, Krüger vnd Bür-ger ins gemein, spüren möchten, dass allhie von Rantzoun,verkauffung geraubter vnd gestolener Güter, Werbung eini-gerley Kriegsleut, oder andern verdechtigen ohnzulässigendingen, gehandelt würde, sollen sie solchs besagtem RathsCämmerer, ohngesaumbt, anzuzeigen gehalten seyn.
8. Damit nun diese Ordnung, gehalten werde, sol fleis-sige Visitation der Wacht, Wirte und Krüger gehalten, dieVbertrettere mit willkührlicher Straff, belegt werden, davorsich ein jeder zu hüten wissen wird, Signatum 17. JuliiAnno 1625.
23. So^ntase Dorn 3al)re 1628 (gebtudft)*)
Ein Wolachtbarer Rath dieser des Heil. Reichs StadtDortmundt gebieten: demnach seithero grosse Unordnungbei dem Arbeitslohn und dessen eigenwillige Steigerungvorlaufen, dass nun hinfürter biss auf fernere Ordnung diegemeine Arbeiter und Taglohner dieser Stadt vor nachge-setzten' vnd bestimpten Taglohn bei Poen fünf Mark
*) ©ie tourbe 1655, 1686 «jöttticr) nur mit Slenberungenin ber SEare, wie nadj|le$t, ioieberljolt. <S§ gafc Sffiinter = Starefür bie JJelt »on Simon Judae M8 Sot|ebra SJJetri unb©ommetta£en jebod) mit faft feinem Unteifdjiebe.