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hand: hoff te spankeren. — Deselve Word bewaard aen deRekenkamer in Gelderland.
Die Urkunde ist gefälscht, schon der Styl verräth es Tinsbesondere die unterstrichene Redeweise, welche für jeneZeiten gar nicht passt. Das Regierungsjahr des Kaisersstimmt nicht, er war am 9. März 1179 aus dem vollendeten27. Regierungsjahre in das 28. als König, und am darauffolgenden 18. Juni aus dem vollendeten 24. in das 25. alsKaiser getreten. In der Urkunde sind 13 Zeugen und derGraf Heinrich mit seinem Sohne aufgeführt, im Ganzen 15Personen; es können also keine 17 resp. 18 Siegel anhangen.Im Jahr 1179 hatten häufig selbst die Grafen noch keineSiegel, wie können da seine 8 Ministerialen, sein Hauscaplanund zwei Canonici von Zütphen damit versehen gewesensein! Die Urkunde ist als ein Transsumpt des BischofsHenrich von Utrecht gefasst; es ist unmöglich, dass aneinem Transsumpte die Siegel des Originales hangen, einevollständige Contradictio in adjecto!
Die Form eines Transsumptes ist auch am Schlüssenicht gewahrt; denn nachdem die übernommene Urkundeganz bis zum „feliciter" wörtlich wiedergegeben war, musste,abgesehen von sonstigen Formen, der Bischof als Ausstellerschliesslich erklären, dass er zum Zeugniss der Ueberein-stimmung seiner vorstehenden Abschrift mit dem Originalesein Siegel an dieses Transsumpt gehangen habe
Sloet in seinem „Oorkondenboek der GraafschappenGelre en Zutfen" scheint diesen letzten Fehler erkannt unddeshalb den Eingang „Henricus" bis zum „quarum tenortalis est" ganz weggelassen zu haben. Es bleibt soder Schein, dass ein Original bestehe. Es soll hiermitnicht gesagt sein, dass bei Sloet die Absicht vorliege, dieUrkunde als unverdächtig einzuschwärzen, so etwas liegtdem für die Geschichte regen F'eisse dieses Schriftstellersgewiss zu fern, aber bei dem Gebrauche der Urkunde Vor-sicht zu empfehlen, war Pflicht.