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Meschede, Domhern zu Hilclesheini, zur Vorbeugung künftigerProzesse, wegen Uebergangs der v. Meseheder sämmtlichenGüter auf seine Kinder eine genau abgefasste Dispositionausfertigen zu lassen.
620. Notarials-Document über eine letzwillige Ver-fügung. 1768, 1. Februar bis 5. März.
Theodor Adam, Frhr. v. Meschede, chur-eöln. Geh.-Rath,Erbherr zu Almen, Almerfeld, Effelen, Brenken, Anröehte,Brabeke etc., gestattet zur Vollstreckung seiner testamentari-schen Disposition, worin er seine Frau Dorothea Francisca,geh. von Bruch, zur Universal-Erbin eingesetzt und derselbenden Theodor Werner, Frhrn. v. Bocholtz, Drosten zu Schia-den und Beverungen, Erbherrn zu Mehausen, Hennekenrodeetc., als ältesten Solin seiner Tochter, substituirt hat, dassdiese seine eingesetzten Erben den Besitz sämmtlicher Güter,deren lebenslänglicher Genuss er sich jedoch vorbehält, er-griffen, welche Besitzergreifung denn auch wirklich per No-tarium bewirkt wird. 1768, vom 1. Februar bis 5, März.
621. Inventar. 1769, 6. Februar.
Es erstreckt sich über den Nachlass des chur-eöln. Geh.-Raths Diedr. Adam, Frhrn. v. Meschede, aufgenommen aufAntrag des fürstl. Paderbornischen Geh.-Raths und Obermar-schalls Theodor Werner, Frhrn. v. Bocholtz. Actum Ahne1769, den 6ten Februar.
622. Vergleich zwischen der verwittweten Freifrauvon Kerkerink zu Sunger, geb. von Bruch,und dem Paderbornschen Geheimen-Rath undObermarschall Theodor Werner, Kreiherrn vonBocholtz. 1769, 22. Februar.
Der Erblasser des Letzteren, Died. Adam, Freiherr vonMeschede, hat seiner Wittwe, der Freiin von Bruch, das HausEffelen zu willkürlicher Benutzung vermacht. Letztere istbald nach ihrem Eheherrn gestorben und ist obige Wittwe