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983. (466.) Verfügung des Cölner Raths in Sachender Freifrau von Sintzig, verwittwete vonPalant zu Sommersberg, gegen Godfrid vonMomm zu Schwartzenstein, ihren Schwager,betreffend Vermögensstücke, welche bei letz-terem mit Arrest belegt sind.*; 1676. 13. Nov.
Aub dem Rathsprotocoll S 342.
Der verwittibten Freifrau von Palant pro habendo de-creto in puncto translationis Arresti ad loeum tertium istneben Herrn von Momm von Schwartzenstein vnderth. me-morial cum oblatione an die Herrn Syndieos, vmb mit ihremrechtlichen Bescheidt fürderlich einzukommen, remittiret.
*) Zum Verständniss dieses nicht blos für die Gesohleehts-geschichte, sondern auch Beurtheilung des modus procedendiGeBchäftsstyls und anderer Momente interessanten StreitsFolgendes:
Catharina Ignatia Freiin von Gertzgen genannt Sintzig,Erbin zu Sommersberg, Caldenborn, Vettelhoven und Ober"ehe, war die Tochter des Freiherrn Johann Bertram v. Gertz-gen gt. S. und der Maria Elisabeth Print von Horcheim ge-nannt von Broel. Sie heirathete zuerst 1653 FerdinandFreiherrn von Palant Herrn zu Borsemich und Breidenbent,churpf. Kämmerer, Generalmajor, geh. Kriegsrath, Comman-dant und Amtmann von Jülich, der 1673 starb. Hierauf schrittsie zur zweiten Ehe mit Wilhelm von Mumm, Sohn desRittmeisters Bernd und Bruders des obengenannten Godfridv. M. Letzter hat nun, als sein Bruder starb, sich als Erbenach damaligen Ansichten klugerweise gewaltsam in denBesitz des zu Cöln befindlichen Theils der Masse gesetzt,wurde deshalb als Spoliant von der Wittwe verklagt, in pro-cessu summarissimo auf Antrag derselben in Person mit sammtseinen Dienern vnd den von ihm in Besitz genommenen Ver-mögensstücken arrestirt und in seinem Hause auf Kostender Antragstellerin unter Bewachung der Stadtsoldaten gestellt.
Cath. Ignatia, nachdem sie im gegenwärtigen Prozesseunterlegen hatte, heirathete zum drittenmale und starb 1695.