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samblich eigenhändig vnterschrieben vnd so viel vnsererSchreibens ohnerfahren andere auf bandtasslich ersuchen vorvns vnterschreiben So geschehen Aldendorpf den 5. Aug 1674.
Jan Mintrop. Johan Genuit. Kotger Enkhoff ArndtSchluiter. Hans Jürgen Brinkman. Andreas Dickman. Fürdrei Schreibensunerfahrene unterschrieb obiger Enkhof fürJohan Bungart, Kellerman, Brecklinghaus und Johau GrosseHeide obiger Brinkman.
Zu wissen sey hiermit, dass heut zu Entsbenanntemdato der Wolgebohrener Herr Christoph Mum vonSchwartzen stein Churfürstlich Brandenbur-gher Capitain mir Johan Christoph Märken dero Rech-ten Doctor vnd churf. Brandb. Richter des Ambts Blanken-stein vnd Hattnegen vorst. vnd beschriebene Obligation vor-gebracht vnd dieselbe gerichtlichen zu confirmiren ersucht,■welches Ich dan sonderlich, weil fürhin dieselbe in meinerGegenwarth aufm Hause Aldendorpf von obgemeltenvnterschriebenen jnteressenten ausgegeben, auf Herrn Requiren-tis Herrn Capitein Mumm begehren vnd in praesentia JohanGenuits vnd iiudolphen Eickhoeffs hiemit gethaen vrkundtlichmeines gerichtlichen jnsiegels vnd des Gerichtschreibers unddes nachbenannten Gerichtsfrohnen Unterschrift solches ge-schehen aufm Hausse Aldendorpf Anno 1674 d. 7. Novembris.
L. S. Herman "Vbelgun Gerichtschreiber, Johan Hege-man. Geriehtsfrohne. pro copia Herrn. Ybelgun Gerichts.
982. (465.) Die Äbtissin von Essen gestattet deinHerrn von Mum zu Aldendorf (im Registerv. Mumme), seinen Stief-Sohn, der vor eini-gen Tagen gestorben ist und sein Begräb-niss zu Mülheim an der Ruhr gewählt hat,durch das Stiftsgebiet und das GerichtRellinghausen zu tahren. 21. Nov. 1674.
Aus dem essener Copirbuche.