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Der kleine Katechismus Lutheri mit Rücksicht auf den alten Bergischen Katechismus von neuem erklärt, u. mit Genehmhaltung zeitiger Inspectoren des Ev. Lu. Ministerii im Herzogthum Berg zum Druck befördert
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110Allerhöchsten, Recht und Gerechtigkeit handhaben, dieGuten ſchützen, die Boͤſen ſtrafen, durch weiſe Geſetzedas Wohl ihrer Unterthanen befördern, und für dieSicherheit derſelben wachen.2. Chron. 19, 6. 7. Seht zu, was ihr thut. Denn ihrhaltet das Gericht nicht den Menschen, sondern dem Herrnund er ist mit euch im Gerichte. Darum lasset, die Furchtdes Herrn bei euch ſeyn, und hütet euch, und thute. Dennbei dem Herrn unserm Gott ist kein Unrecht, noch Ansehender Perſon, noch annehmen des GeſchenksDer Unterthanen. Matth. 22, 21. Ge-bet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Got-te, was Gottes ist.Röm. 13, 5. 6. 7. So seid nun aus Notl(aus Pflicht) unterthan, nicht allein um derStrafe willen, sondern auch um des Gewissenswillen. Derhalben müsset ihr auch Schoß geben(Abgaben entrichten.) Denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben. Sogebet nun jedermann, was ihr schuldig seidSchoß, dem der Schoß gebühret; Zoll dem deZoll gebühret, Furcht, dem die Furcht gebühret,Ehre, dem die Ehre gebuͤhret.1 Tim. 2, 1. 2. 3. So ermahne ich nun,daß man vor allen Dingen zuerst thue BitteGebet, Fürbitte, und Danksagung für alle Men-schen, für die Könige und für alle Obrigkeit, audaß wir ein geruhiges und stilles Leben führenmogen, in aller Gottseligkeit und EhrbarkeitDenn solches ist gut, dazu auch angenehm vonGott, unserm Heilande.Tit. 3, 1. Erinnere sie, daß sie den Fürstenund der Obrigkeit unterthan und gehorsam seyn.1 Pet. 2, 13. 14. Seid unterthan allemenschlichen Ordnung um des Herrn willen; essei dem Könige, als dem Obersten, oder den