einen Theil davon darstellende Abhandlungzum Tage kommen, beſonders weil dieſelbevorzüglich auf das mit so vielen lehnbaren Rit-tersitzen und Gütern ausgezeichnete Herzog-thum Gülich passet, und die Hofnung auflebt,daß dieses Herzogthum, wo die Abrisse vonHöchstdero beglückten Regierung jetzt nurdurch das Gerücht und unvollkommen sind,derselben Werth bald aus soviel deutlichernZügen erkennen werde.Euere Churfürstliche Durchlauchtgenehmigen demnach dieses obwohl schwacheMerkmahl meiner tiefesten Ehrfurcht nebstdem innigsten Wunsche, daß Höchstderoglor-A 5
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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