HAMM Concordia Ubio-Agrippinens.exanno MCCCCXLVIII. Hat den Vergleichzwischen dem Erzbischof und der Stadtvom J. 1448 zum Gegenstand, 8vo. 26Stbr.Synchronographia Scriptorum. Ubio-Agrippinenstum. Schreibt von den zurköllnischen Geschichte beigetragen ha-benden Schriftstelleren, bestimmt derenZeitalter, und daher entstehende Glaub-würdigkeit nach den besten Chronolo-gisten: BARONIUS, PAGI, PAETAVIUSetc. 8vo. 20 Stbr.Servitus juris publici. Darin wird be-wiesen: dass der Erzbischof in der Stadtdie Servitutem juris publici nicht in Be-siz gehabt. 8vo. 8 Stbr.Advocatia Ubio-Agrippin. Hierin wirddie vormalige Gerichtbarkeit der altenVögten, in, und ausser der Stadt, durchBeihülfe der Urkunden festgesezet. 8vo.30 Stbr.CONRADUS ab HOCHSTEDEN, Erzbi-schof von Kölln. Die viele Verfolgun-gen von demselben gegen die Stadt wer-den in einer Geschichte dargestellet.8vo. 18 Stbr.ENGELBERTUS, Comes à Falckenburg,Erzbischof von Kölln. Diese Geschichtezeichnet jene des CONRADI noch mehraus, und dieses Werkgen ist durch dieSammlung der ältesten Urkunden, so,wie die obigen, schäzbar, 8vo. 30 Stbr.
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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
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