219Rabatt=Rechnung.15, 18, 21, 30 oder 33 Monate, und also mit 10,12, 14, 20 und 22 p. C. Rabatt verkauft. Bey der-gleichen Waare entstehet nun die Frage, wie viel injedem vorkommenden Falle von dem Käufer wegen desihm zu ertheilten Rabatts abgezogen werden könne.Aus dieser Erklärung, was man eigentlich unterRabatt verstehet, läßt sich nun begreifen, daß die Ra-batt=Rechnung in drey Fällen anwendbar sey, nämlich:Erstens: Bey solchen Forderungen, welche erst nacheiniger Zeit ohne Zinsen bezahlt werden sollten,wovon aber die Bezahlung so fort geschiehet.Zweytens: Bey noch nicht verfallenen Wechseln,wo die Bezahlung, gegen den Genuß des verab-redeten Abzugs, entweder überhaupt oder perp. C. geschiehet. Dieser Abzug heißt Discont,wovon bey der Wechsel=Rechnung ausführlichergehandelt werden soll.Drittens: Bey den Kaufleuten, bey Ein= und Ver-kauf der Waaren.Die Auflösung dieser Art Aufgaben, wird entwederdurch die Regel de Tri, oder Regel Quinque, nachdemes die Aufgabe erfodert, verrichtet, und dasjenige wasauf jede 100 gekürzet werden soll, zu den 100 addirt,und als vorderer Satz gesetzt. — Soll der Rabatt be-sonders gesucht werden, so wird der Rabatt oder diep. C. als mittlerer Satz gesetzt. Will man aber diebaare Bezahlung und den Rabatt wissen, so rechnetman den Rabatt und ziehet ihn von der ganzen Sum-me ab. Man hat daher bey der Rabatt=Rechnung auffolgende 4 Fälle Rücksicht zu nehmen.
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