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2 (1882)
Seite
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444 BÄUMLEIN, DAS GRIECHISCHE UND DAS GOTHISCHE ALPHABET.

gesetzter Meinung und glaubt, dass Ulfllas in dem vorhandenengothischen Alphabet gar nichts änderte, sondern alles so, wieer es vorfand, beibehielt, womit er natürlich nicht leugnet, dassdas griechische Alphabet schon längst Einfluss auf das gothischeausgeübt habe.

Hr. B. baut auf den Ursprung des Alphabets aus hiero-glyphischen Zeichen allzuviel,- wenn er annimmt, die semitischenBuchstabennamen seien in dem runischen Alphabet mit natio-nalen vertauscht, dabei aber der alte auf den hieroglyphischenUrsprung zurückweisende Grundsatz festgehalten worden, dassder Laut des zu benennenden Buchstaben im Anlaute des Buch-stabennamens müsse enthalten sein. Eine wunderbare, unbe-greifliche Erhaltung des Bewusstseins von der ersten Ent-stehung! Rec. kann keinen so tiefliegenden Grund darin er-blicken, sondern nichts als eine ganz natürliche Andeutung desZusammenhangs des Namens mit dem Zeichen: wer es fürnöthig hält, den Buchstaben Namen beizulegen, wird wahr-scheinlich immer auf diese Weise verfahren. Übrigens ist Rec.im vollen Ernste der Meinung, dass der Ursprung des Alpha-bets vorgeschichtlich sei. Es ist eine sinnreiche, aber immer575 noch zweifelhafte Vermuthung, dass hieroglyphiäche Bilder aufdie Gestalt der Buchstaben eingewirkt haben: doch einmal dasFactum zugegeben, so ist eine solche Einwirkung Nebensache,die Hauptsache bei dem Alphabet ist die Scheidung der Lautein ihre wahre und natürliche Bestandtheile, welche nicht einestückweise, durch Zufall zu erlangende, sondern vollkommeneund tiefe Einsicht in den Organismus der Sprachlaute voraus-setzt. Welchem Jahrhundert der bekannten Geschichte denktman wohl eine so ungemeine, durch blosses Nachsinnen undgrammatische Forschung gewonnene Einsicht beizulegen?

Aus dem Bisherigen ergibt sich, wie sehr die allgemeinenAnsichten des Rec. von denen des Verf. abweichen. Jetztwäre Rec. wohl verpflichtet, dem gelehrten Detail der Abhand-lung zu folgen, den einzelnen Behauptungen beizustimmen oderzu widersprechen; bei aller Bereitwilligkeit indessen vermag eres nicht: die Grundlage ist leider ungenügend, die Acten zurSchlichtung des Streits sind unvollständig, ein Stück darunter