Druckschrift 
2 (1882)
Seite
366
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366 VERZEICHNIS DÄNISCHER RUNENSTEINE VON NYERUP.

über diesen Gegenstand erscheinen möchte, dachte er nicht,dass eine Erfüllung desselben, wenn auch nur eine theilweise,bereits nahe wäre. Es wird uns hier die bevorstehende Er-scheinung eines Werkes angekündigt, welches von allen inDänemark noch vorhandenen Runensteinen genaue Abbil-dungen sammt Erklärungen liefern soll. Ist die Abbildungeines Denkmals, die hier beiliegt, zugleich ein Probeblatt, soverdient es alles Lob: Charakter des Steins und der Schriftscheint getroffen, jede überflüssige und bei diesen rohen Felsen-stücken zumal lächerliche Eleganz der Ausführung vermieden,und da wir nicht zweifeln, dass für die Hauptsache, nämlich826 für ein treues und richtiges Lesen der Runenschrift selbst, hin-längliche Sorge wird getragen werden (das verbürgen schondie Namen der Gelehrten, welche an dieser AnkündigungsschriftTheil haben), so glauben wir im voraus die Befriedigung jederbilligen Erwartung versprechen zu dürfen. Die Runensteine,die Ol. Worms bekannte Sammlung enthält, können leider nichtsämmtlich, nicht einmal dem grösseren Theile nach, wieder vor-kommen; denn nicht blos fallen, was sich von selbst versteht,nach dem Verlust der dänischen Provinzen in Schweden undder politischen Ablösung Norwegens von Dänemark alle dortvorhandenen Denkmäler weg, sondern es sind auch viele seitdemverschwunden, und zwar sind sie im seltensten Falle verwittert,meistentheils absichtlich zerstört. So ist von den fünfen, diesich auf Fühnen zu Worms Zeiten befanden, auch nicht eineinziges mehr übrig. Unter Aufsicht können sie kaum gestelltwerden, da sie meist auf dem Felde liegen und der gemeineMann einen Runenstein nur darauf ansieht, wie er gespaltenoder zersprengt etwa in eine Mauer oder Gartenhecke zu ver-wenden sei. Einer Sammlung dagegen und Anhäufung aufeinen Platz, die immer kostbar ist, drohen andere Gefahren;davon haben die Runensteine, die bei der Trinitatis - Kirche inder Hauptstadt lagen, ein betrübtes Beispiel gegeben: derKüster Hess von den zwölfen nicht weniger als neune spaltenund in sein Haus verbauen; um ihn nur einigermassen zu ent-schuldigen, nimmt man an, sie seien vorher durch das Feuer,welches im Jahre 1728 die Kirche verzehrte, schon beschädigt