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1 (1881)
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548 ZEITGESCHICHTLICHES.

AUS HESSEN.

Rheinisoher Merkur. No. 227. Samstag, den 23. April IS 15.

JL/er Kurfürst von Hessen verdient in vieler Hinsicht Lobals Regent gegen seine Staatenbewohner; aber er verdient indiesem Augenblick auch grossen Tadel, weil er keine ordent-liche Landwehr eingerichtet hat. Der Geist der Nation zeigtesich dazu sehr bereitwillig, allein man unterdrückte ihn. Anstattdass an andern Orten, z. B. in Darmstadt, Frankfurt usw. allewaffenfähige Mannschaft mit regelmässigen Waffen und Kleidernversehen wurden, war es hier nur Nachsicht der Oberbehörden,wenn etwas der Art geschah, weil nicht allein keine Vorschriftengegeben, sondern selbst alle Vorschläge der Art nur mit Miss-fallen aufgenommen wurden. Was kann und soll in dem jetzigenAugenblick geschehen? Jeder Waffenfähige soll zu den Waffengreifen, das heisst aber in Wahrheit die Menschen auf dieSchlachtbank führen, ohne Kenntnis der Waffen, ohne Übung,ohne Einrichtung und Ordnung im Ganzen. Ist dieses für jedenhochherzigen Hessen nicht traurig? Gehn wir aber auf die Ur-sachen unserer Nachlässigkeit zurück, so ist es kleinliche Furcht,dem Volke seine Stärke fühlen zu lassen und allen Widerstanddemselben zu benehmen, wenn Einrichtungen und Verordnungender Willkür es zum Sklaven machen wollten. Gleichfalls wider-streitet eine allgemeine Landesbewaffnung dem alten Soldaten-stolz, womit vorzüglich früherhin Preussen und Hessen vergiftetwaren. Ersteres Land hat sich rühmlich durch die Noth davonbefreit, im letztern wird er von oben herab noch begünstiget,und wahrlich! wenn wir Deutsche nicht alle thun, wie Preussengethan hat, so wird es nicht gut um unser deutsches Vaterland

stehen!

[anonym.]