.'538 ZEITGESCHICHTLICHES.
•Staatsbeamten oder Advokaten hinzulenken, die zwar recht wohlals Consulenten, keineswegs aber als Mandatarien zu empfehlensind. Über Stimmfähigkeit, Zahl der Deputirten, Einmischungder Beamten ins Wahlgeschäft werden für die Zukunft genauegesetzliche Bestimmungen festgesetzt werden müssen.
Der grössere Landtag vereinigte die ganze Standschaft,"während ein kleiner Theil den engeren Ausschuss bildete, und.man nannte es eine einseitige Sitzung, wenn die herrschaft-liche Landtagscommission (bestehend aus einem Minister, Re-gierungsrath und Secretär) nicht zugegen war; auch vereinigten«ich oft Ritter und Prälaten abgesondert von den Städten inbesondern Sitzungen und verhandelten alsdann miteinanderdurch Abgeordnete oder Conferenzen. Der Geschäftsgang warso geordnet, dass in gemeinschaftlichen Angelegenheiten dieRitterschaft ihre Beschlüsse aufsetzte und im Entwürfe sie denStädten mittheilte, die ihre Erinnerungen durch Abgeordneteden Rittern kund thaten. Dann wurde noch einmal berath-schlagt und nach gefasstem gemeinschaftlichem Beschluss zurAusfertigung geschritten, und diese der herrschaftlichen Com-mission überreicht. Nachdem diese Schriften höchsten Ortes-eingereicht und die Berichte der ordentlichen Behörden darübereingenommen waren, erfolgte die landesherrliche Resolution, diealsdann wieder den Ständen zu weiterer Berathschlagung undEntschliessung zugefertigt wurde. Nach getroffener Überein-kunft wurde alsdann zum Entwurf des Landtagsabschiedes ge-schritten und dieser dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt.
Man sieht aus dieser Darstellung, dass der ganzen Ordnungdas rechte Leben fehlt, dass die Geschäfte darin allzu breit,umständlich, weitschichtig, mit vielen todten Schreibereien hinund zurück behandelt werden, und dass die beste Kraft schonin der Form aufgeht. Gerade bei diesen Ständeversammlungenmüssen die Angelegenheiten so viel wie möglich durch daslebendige Wort und so wenig als möglich in dem ertödtendenBuchstaben behandelt werden. Die ordentlichen Collegien sindauf die Schreiberei eingerichtet und können sich Zeit dazunehmen; Stände aber sollen recht eigentlich die Sprecher undnicht die Schreiber des Volkes sein; ihnen werden ohnehin