536 ZEITGESCHICHTLICHES.
DIE STÄNDEVERSAMMLUNG IN HESSEN.
Rheinischer Merkur. Zweyter Jahrgang 1815. [Herausgegoben v. Joseph GörresJ
Fol. Koblenz, bey B. Heriot, Buchdrucker am Paradeplatz. No. 205. 20n.
Donnerstag, den 9. März und Samstag, den 11. März 1S15.
JOjs scheint, als ob der Zeitpunkt, wo Fürsten und Völkereinander wieder zu verstehen anfangen, endlich herangebrochensei. Eine verkehrte Politik hatte beide sich entfremdet, dieWillkür bei den Hochmuth obenan gesetzt und unten hin dasMisstrauen bei die Unterdrückung. Da tritt jetzt die ständischeVerfassung als eine wohlthätige Bindung und Vermittlung da-zwischen. Durch ganz Deutschland sind die Völkerschaften inBewegung, um ihre Erlesenen zu dem Thron zu senden. Hessenhat die Ehre, das zweite nach Hannover, diese Verfassung insWerk zu richten, und seine Landstände sind seit dem Erstendieses Monats in Cassel versammelt und der Fürst hat in einerfreundlichen Rede sie begrüsst. Er hat richtig eingesehen, wiedas Vorgeben, die höchste Gewalt werde durch Begründungeines öffentlichen Rechtszustandes beengt und eingeschränkt,ein Irrthum ist; denn die wahre Kraft des Regenten ist nurdie sittliche Macht, die im Volke lebt; diese aber kann nur da.gedeihen, wo das Gefühl selbstständiger Freiheit das Gemütherhebt und stärkt. Nicht immer kann der Genuss friedlicherHerrschaft dauern, es kommen Zeiten schwerer Prüfung, unddann zeigt sich erst der Unterschied zwischen einem Volke, dasfür Vaterland und eigene Freiheit steht, und einer im Innernentgeisteten Masse, die nur einen Herrn zu vertheidigen hat.Dies bewährt die Geschichte aller Zeiten, am meisten die jüngst-vergangene. Darum mag es vergönnt sein, in solcher hoch-wichtigen Angelegenheit ein wohlgemeintes Wort zu reden, da-mit auch hier die Wünsche und Bedürfnisse des Volkes deneanicht unbekannt bleiben, die darüber zu entscheiden haben.