xxxvnTerrain-Commission
(löste sich nach Anordnung der Terrain-Angelegenheit auf).
Bive, Generaldirector, Mülheim an derRuhr.
Pflaume, Königl. Bau-Inspector a. D.,Cöln.
J. L. Piedboeuf, Fabrikbesitzer, Düs-seldorf.
H. Lueg.
Chr. Trinkaus.
H. A. Bueok.
II. A. Flender, Fabrikbesitzer, Düssel-dorf.
Borggreve, Reg.- u. Baurath, Düssel-dorf.
3. Geschäfts-Ordmmg des Vorstandes.
§. 1. Dem Hauptcomite" ist die Beschlussfassung über die leitenden Grund-sätze hinsichtlich der Einrichtung, Leitung und Verwaltung der Ausstellungvorbehalten, insbesondere über
a. den Ort, die Zeit und den Umfang der Ausstellung;
b. die Finanzirung derselben und die Aufstellung des Etats;
c. die Wahl des Vorsitzenden der Ausstellung, dessen Stellvertreters, desGeschäftsführers, des Ausstellungs-Vorstandes, der Ausschüsse, sowie derVorsitzenden derselben und deren Stellvertreter;
d. die Bildung von Localcomitds;
e. die Genehmigung zur Bildung eines Ehrenpräsidiums;
£ die Genehmigung zur Veranstaltung einer mit der Ausstellung ver-bundenen Lotterie;g. die Wahl einer Commission zur Erledigung der Terrainfrage;h. die Revision und Feststellung der Schlussrechnung.
§. 2. In den Sitzungen des Hauptcomite's leitet der Vorsitzende der Aus-stellung resp. dessen Stellvertreter die Verhandlungen; das Protokoll, welches diegefassten Beschlüsse und das Wesentlichste der Verhandlungen zu enthalten hat,führt der Geschäftsführer der Ausstellung.
Ueber die Reihenfolge, in welcher die Punkte der Tagesordnung und Anträge,auch wenn dieselben nicht auf der Tagesordnung stehen, zur Verhandlung undBeschlussfassung gebracht werden sollen, beschliesst das Hauptcomite".
Auf den schriftlich eingereichten, mit Motiven versehenen Antrag von 25Mitgliedern ist der Vorsitzende verpflichtet, eine spätestens in 14 Tagen abzu-haltende Sitzung des Hauptcomite's zu berufen.
Die Einladung der Mitglieder zu den Sitzungen des Hauptcomite's hat inallen Fällen so frühzeitig als thunlich, unter Angabe der Tagesordnung, aufschriftlichem Wege zu erfolgen.
§. 3. Die Beschlüsse des Hauptcomite's werden nach Stimmenmehrheit gefasst,bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzungen des Hauptcomite's sind unter allen Umständen beschlussfähig.
Bei Wahlen, welche in der Regel mit Stimmzetteln vorgenommen werden, istdie absolute Majorität der Stimmenden erforderlich. Wenn sich kein Widersprucherhebt, kann die Wahl durch Acclamation erfolgen.
§. 4. Der Ausstellungs-Vorstand besteht aus 20 Personen. Zu diesen gehören
1. der Vorsitzende der Ausstellung und dessen Stellvertreter;
2. der Geschäftsführer;
3. die Vorsitzenden der fünf Ausschüsse und doren Stellvertreter;
4. zwei Mitglieder der städtischen Behörde zu Düsseldorf;
5. fünf weitere Mitglieder, welche ihren Wohnsitz nicht in Düsseldorfhaben dürfen.