.694Summarischer Inhalt.nigens 1###.Vierter Abschnitt.Von dem Civil- und politischen Stande.Seite.1. Capitel. Civil=Standdas.§. 1. Wie der Civil=Stand constatirt wird§. 2. Allgemeine Vorschriften in Betreff der Urkun-den des Civil⸗Standesdas.A) Zahl der RegisterB) Die Register müssen doppelt geführt werden, mit demHandzuge versehen seyn ꝛ.C) Die Urkunden müssen hintereinander und ohne einigenZwiſchenraum zu laſſen, eingeſchrieben, Ausſtreichungendas.und Zusätze müssen genehmiget und unterzeichnet werdenD) Es ist verbothen, die Worte abzukürzen und ein Datumin Ziffern auszudrückenE) Die Register müssen jedes Jahr abgeschlossen und hin-das.terlegt werdenF) Ebenso müssen die Vollmachten und andere Documentehinterlegt werdenG) Die Urkunden müssen das Datum, die Nahmen, dasAlter ꝛc. enthaltenH) Es darf in die Urkunden nichts Fremdartiges eingerücktwerden1) Die Zeugen müssen männlichen Geschlechtes und groß-10jährig ſeynK) Die Urkunden müssen vorgelesen und so gleich unter-das.zeichnet werdenL) Die Urkunden des Civil=Standes dürfen nicht auf flie-gende Blätter geschrieben werden, und zwar unter den11im 192. Art. des Strafgesetzbuchs verhängten StrafenM) Erklärungen, welche von den Parteyen nicht in dengesetzlichen Fristen gemacht worden sind, dürfen nurdann in die Register des Civil=Standes eingetragenwerden, wenn dieß durch ein Urtheil erlaubt worden ist
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