Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
390
Einzelbild herunterladen
 

390 VI. Abschn. Steuerw. I. Cap. Auflegung u. Verth. der dir. Steuern.Professionen.Classe.Classe.Weißzeughändlerinn in Buden 5 Der aus der Behand-Wildprethändler 6lung des kranken ViehesWindsächermacher 5ein Gewerbe macht 6Wirth 5Vogelhändler 6Wollenhändler en gros 1W.en détail 3Wagren=Commissionaire 1Wolldecken=Fabricant 4Wachshändler 3Wollenabfallhändler 6Wachslichtmacher | 3Wundarzt. Siehe S. 360. 4Waffenſchmiede 43.Wagenvermiether 4Zahnartt 4Wagenmacher (balancier) 7Zeuge⸗(von Seide, BaumwolleWagner 52c.) händler en gros 1Wannenmacher 6en détail 2Waſcherinn freyZeugezubereiter und Admesser 4Weber 7Ziegel⸗Fabricant 4Ziegelhändler 5Wechsel=Agent 1Zimmerholz. S. Holz.Weinhändler en gros | 1Ziungießer 6en détail 3Zitzdrucker 6* * * * * * *WeißgerberD. Thüren= und Fenstersteuer.Diese Steuer ward durch das Gesetz vom 4. Frim. 7. J.eingeführt und seit dieser Zeit beybehalten. Sie wird aufalle Thüren und Fenster, die auf Straßen, Höfe oder Gärtender Wohnhäuser oder Gewerke gehen, gelegt. (Art. 1 desangeführten Gesetzes.)*) Da diese Steuer nur von den äußern Thüren entrichtet wird,so sind die Thüren im Innern der Wohnung und jene, welche aufdie Treppe gehen, und wodurch man in eine Wohnung oder in einZimmer geht, ihr nicht unterworfen. (Instruct. des Ministers.)Auf die Rollen werden nicht nur die bewohnten, sondern auchdie unbewohnten Häuser eingetragen, weil sie jeden Augenblickbewohnt werden können. (Ebendas.)Die Rollen enthalten bloß die Nahmen der Eigenthümer oderNutznießer der Häuser, oder jener Bürger, die in National=Gebäu-den wohnen. (Ebendas.)