Patente. §. 13. Tarif der Patenten=Gebühr vom 1. Brüm. 7. J. 365Holz auf Lagern oder in Magazinen halten, oder welche dieSchläge in den Waldungen, Forsten und Pflanzungen desStaats, der Gemeinden oder der Privat⸗Perſonen an ſichkaufen, die Seeholzhändler, die Großhändler mit Tüchern,Kramwaaren (mercerie), Seidenwaaren, Baumwollenzeug,Leinwand, Linons, Mousselinen, Gazen, Spitzen, Stahl,Eiſen und andern Metallen, mit Klingelkram, Wein, geiſtigenGetränken, Essig, Spezerey, Gewürzen, Leder und Häuten;die Gerber, die mit ihren Producten Handel treiben, dieLumpenhändler im Großen,bezahlen in den Gemeinden00.2020.2085ฤูร8885855300 Fr. 240 Fr. 180 Fr. 120 Fr. 80 Fr. 50 Fr. 140 Fr.Zweyte Classe.Die Detail=Händler mit Tuch, Seidenzeugen, Leinwand,Baumwollenzeugen, Mousselinen, wenn sie daraus ihren Haupt-handel machen; die Baumeister, Unternehmer von Gebäuden,Schiffbauer; die Goldschmiede, Uhrmacher, Bijouterie=Händ-ler, Diamanten=Schleifer, Juwelierer, Destillirer, Constituren-Macher; die Apotheker; die Buchdrucker; die Traiteure undRestaurateurebezahlen in den Gemeinden09ÖV0O*10.—1.⁴⁵₉⁒ฆืา825. 850p100 Fr. 80 Fr. 60 Fr. 40 Fr. 30 Fr. 25 Fr. 20 Fr.Dritte Classe.Die Kramhändler im Kleinen; die Tapezierer; die Han-del treibenden Schneider und Schuhmacher; die Kürschner, die
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