Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
98
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28 V. Abschn. Kriegswesen. I. Th. I. Tit. IV. Cap.zugegen gewesenen Beamten mit bescheinigen und unterzeich-nen; die Maire und Csbten kehren alsdann in ihre Gdenzurück.Viertes Capitel.Von den Recrutirungs=Räthen.Erste Section.Amtsbefugnisse der Recrutirungs=Räthe.67. Die Rct.⸗R. haben den Auftrag, die Verrichtungender Maire und U.⸗Präf. in Betreff der Cfbten⸗Aushebungenin jedem Opt zu revidiren, über die zur Befreyung oder Aus-nahme vom Dienste, zum Aufschub und Stellung am Endedes Depot geeigneten Fälle, so wie über die Verabschiedungen,Ajournirungen, Umtauschungen der Nummer und Stellver-tretungen zu erkennen; in Hinsicht derjenigen, die bey derZiehung sich nicht eingestellt, oder sich zum Dienste unfähiggemacht haben, zu verfügen, endlich die geschehenen Bezeich-nungen bekannt zu machen.68. Die Sessionen des Rct.=R. sind in gewöhnliche undaußerordentliche Sessionen eingetheilt.Jede gewöhnliche Session besteht aus den Sitzungen, welcheseit dem Tage der Zusammenberufung für die durch das Auf-geboth einer Claſſe veranlaßten Operationen bis auf jenengehalten werden, der für den letzten Abmarsch der erstenAbtheilung oder des ganzen Etgts, je nachdem selbiges theil-weise oder im Ganzen einberufen wird, bestimmt ist.Jede außerordentliche Session besteht aus den Sitzungen,welche nach dem letzten Abmarsche und bis auf den Taggehalten werden, wo die Räthe in gewöhnlicher Session wegendes Aufgeboths einer neuen Classe zusammen berufen werden.69. Die gewöhnlichen Sessionen der Ret.=R. zerfallen inzwey Theile.Im ersten Theile schreiten sie zur Festsetzung des Zustan-des der vor ihrer Zusammenberufung aufgebothenen Classen,