Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
 

73Bildung der alphabetischen Gemeindelisten.2. Gleichfalls nach den Grundlagen der allgemeinen Bevöl-kerung, vertheilen die U.=Präf, unter die Cantone das ihremBezirke angewieſene Etgt.3. Die festgesetzten Etgte werden mittelst Druck undAnschlag kund gemacht.Eine Abschrift der verschiedenen Vertheilungen wird, nebstAnzeige der Grundlage, worauf sie beruhen, dem Schluß-protokoll des zweyten Theils der gewöhnlichen Session desRecrutirungs=Raths beygefügt.Zweytes Capitel.Bildung der alphabetischen Gemeindelisten.Erste Section.Junge Leute, die auf diesen Listen zu begreifen sind.4. Die auf den alphabetischen Gemeindelisten für diegegenwärtig aufgebothene Classe zu begreifenden junge Leute,sind1) Diejenigen, welche ihrem Alter gemäß zu dieser Classegehören, sie mögen zu irgend einer Befreyung oder Ausnahmeberechtigt seyn, oder nicht.2) Diejenigen, welche ihrem Alter gemäß zu einer derverhergehenden Classe gehören, und zu Folge des 1. Abschn.des 5. Cap. des gegenwärtigen Tit. an die jetzt aufgebo-thene Classe verwiesen worden sind.Ein in der See=Inscription begriffener junger Mensch, wird ange-sehen; als wenn er in der allgemeinen Bevölkerung so viele Indivi-duen vorstellte, als jeder der Csbten der vorhergehenden Classe derenvorgestellt hat.Ein freywillig Angeworbener, ein Arbeiter in den Waffen=Manu-facturen, und ein beym Land= oder Seedienst in Thätigkeit stehen-der Esbter der gegenwärtigen Classe, werden angesehen, als wennsie in der allgemeinen Bevölkerung so viele Individuen vorstellten,als Ein für das Etgt bezeichneter Esbter deren vorgestellt hat.Ein Artillerist-Küstenwächter wird angesehen, als wenn er inder allgemeinen Bevölkerung das Zwöftel der Anzahl der Indivi-duen vorstellte, welche ein Esbter des Etgts vorstellt.