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Übersicht des Zustandes der allgemeinen Armenpflege zu Düsseldorf in dem Jahr 1815
Entstehung
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VI. Gebährhaus.Dem längst gefühlten Bedürfnisse, geschwächten armen Mädchen einen Zu-fluchtsort zu sichern, und dadurch jenes gräßliche Verbrechen zu verhüten, dessenMöglichkeit in den meisten Fällen nur durch den höchsten Grad einer an Wahnsinn gränzenden Verzweifllung sich gedenken läßt ist in dem vergangenen Jahrebenfalls mittelst einer sehr einfachen Vorkehrung abgeholfen worden.Bei zwei ehrbaren, mit dem nöthigen Bettgeräthe versehenen Frauen werdendie (nach vorgängiger Ausmittelung, ob nicht anderwärts für dieselbe gesorgtwerden müsse; und könne) aufzunehmenden Verlassenen einen Monat lang ver-pflegt, und für diejenigen, welchen es gänzlich an Mitteln fehlt, werden ſechsRthlr. 50 Stbr. mit Einschluß der Hebammengebühr bezahlt. Acht Unglücklichesuchten und fanden im vorigen Jahr in dieser Anstalt ein hülfreiches Unterkom-men; ſie traten nachher als Saͤugammen oder ſonſt in Dienſt, und wurden inStand gesetzt, für die Verpflegung ihrer Kinder durch angemessene Beiträge zusorgen.VII. Arbeitsanstalt.Die noch gänzlich, oder doch zum Theil arbeitsfähigen Armen zweckmäßig zubeschäftigen, und jedem unter ihnen zujeder Zeit die Gelegenheit zu einemkleinen Erwerbe zu bereiten, ist eine nicht leicht zu lösende Aufgabe. Im verflos-senen Jahr verschafften die mannichfachen Lieferungen für die Heere mehrern hun-dert Menſchen eine geraume Zeit hindurch Arbeit und Unterhalt, ſo, daß der fürdie Entschädigung des Unternehmers der hiesigen allgemeinen Arbeitsanstalt erfor-derliche Zuschuß dadurch merklich verringert wurdeGegen Ende des vorigen Jahres ist es der Hauptverwaltung gelungen, einenUnternehmer zu finden, der gegen den Gebrauch des hiesigen sogenannten Kna-benhauſes, und eines zinſenfreyen Anlehens von acht tauſend Rthlr., vom er-ſten April laufenden Jahres an, die Beſchäftigung aller unſrer arbeitsfaͤhigen Ar-men nach dem für jeden Arbeitszweig bisher bestimmten Lohnbetrage, vertragmä-ßig übernehmen wird, und dafür die gehörige Bürgschaft stellt.Der zur Obsorge, daß die Arbeiter nicht benachtheiligt werden, angestellteAufseher wird beibehalten, und die allgemeine Arbeitsanstalt demnach, bei eben sosicherer Erreichung ihres Zweckes, kaum die Hälfte der bisherigen jährlichen Zu-büße erfordern..