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Übersicht des Zustandes der allgemeinen Armenpflege zu Düsseldorf in dem Jahr 1815
Entstehung
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schränkt, und kaum zur Abhülfe der dringendsten hinreichend sind. Und ungeach-tet der unermüdeten Sorgfalt, jeden Hülfsbedürftigen aufzusuchen, und ihm nachKräften beizustehen, kann (wenigstens unter den heimlichen oder verschämten Ar-men, noch mancher unentdeckt geblieben seyn. Schon allein aus diesem Grundekann nimmermehr gewünscht werden, und noch weniger die Absicht seyn, daß durchdie allgemeine Armenpflege jede Aeußerung mildthätiger Gefühle gegen Noth-leidende im Einzelnen verdrängt werden solle. Im Gegentheile, Jedem, derein mitleidendes Herz für die Noth ſeiner Bruͤder hat, bleibt es unverwehrt, inseinem Kreise Gutes zu thun, so viel er kann, und nach seinem Gewissen undVermögen sich derjenigen Armen anzunehmen, die ihm aus näherer Bekanntschaftmit ihrer Lage einer besondern Fürsorge benöthigt, und einer reichlichern Unterstü-tzung würdig scheinen, als die allgemeine Armenpflege dieselbe ihren beschränktenMitteln nach zu geben vermag.Denn dieser liegt vor Allem auf, das allgemeine Beste der Armen bestän-dig im Auge zu behalten. Und eben darum kann sie auch nichts sehnlicher wün-schen, als daß die Gefühle der Wohlthätigkeit in ihrem reinern Streben sich im-mer mehr zur Abhülfe des Elends im Allgemeinen, d. h. zur Verbesserung derLage aller und jeder Armen, vereinen möchten. Jede Gabe, die einem unwürdi-gen Bettler zufließt, ist daher ein Abbruch, der das Beste der allgemeinen Anstaltbeeinträchtigt, und zwar um so empfindlicher, weil diese Anstalt durch die Unver-schämtheit des Bettlers leichtfertiger Weise der Gefahr ausgesetzt wird, in dem öffent-lichen Vertrauen zu verlieren, welches doch immerhin der wesentliche Bestandgrundihrer zum Wohl unzähliger Unglücklicher so nöthigen Fortdauer ist.Möchte daher ein Jeder, den in den Bezirken unsrer Armenpflege noch irgendein schleichender Bettler (wozu leider hin und wieder noch zarte Kinder von ihreneignen Eltern abgerichtet, und besonders zur Abendszeit gemißbraucht wer-den) belästigen sollte, auf die rechte Art mildthätig und barmherzig seyn, näm-lich: die kleine Mühe übernehmen, sich nach dem Namen und der Wohnung desUnglücklichen zu erkundigen, und ihn an die Vorsteher seines Bezirkes zu verwei-sen, oder noch lieber, diese selbst unmittelbar davon in Kenntniß zu setzen.III. Erziehung der armen Kinder.Unter den Einhundert acht und sechszig armen Kindern wurdenfünfzig bisher in einem eignen Erziehungshause verpflegt. In dieser, ihrer er-ken Einrichtung nach, so heisamen Anstalt hatten sich während der vorigen Ver-