III. Abschn. Von den Polizey=Gerichten.126Gesetzbuchs über das Civil=Verfahren schließen. Nach der Vor-schrift des 174. Art. des gegenwärtigen Gesetzbuchs soll dieAppellation in Polizey=Sachen in eben der Form, welchefür Appellationen von Urtheilen der Friedens=Gerichte vorge-schrieben sind, fortgesetzt und entschieden werden. Und der455. Art. des Gesetzb. über das Verfahren in Civil=Sachenerklärt, daß die Appellationen von Urtheilen, gegen die manOpposition einlegen kann, während der Frist für diese Oppo-sitionen nicht angenommen werden sollen. Dieser letzte Artikel,welcher seine Anwendung bey Friedens=Gerichten hat, mußauch in Polizey=Sachen zur Regel dienen. (Siehe die Aum-zu den Art. 145, 172, 177.)Art. 151. Die Opposition wider ein Contuma-cial=Urtheil kann eingelegt werden, indem man dieseGesinnung entweder gleich in der Form einer Ant-wort erklärt, welche unter den Insinuations-Actgesetzt wird, oder in den nächsten drey Tagen nachgeschehener Insinuation des Urtheils, wozu noch einTag für jede drey Myriameter der Entfernung ge-rechnet wird, deßhalb einen besondern Act insinuirenläßt.Die Opposition hat von Rechts wegen die Wir-kung einer Vorladung zur nächsten Audienz, welchenach Ablauf der Fristen Statt haben wird; sie istals nicht geschehen zu betrachten, wenn der Oppo-nent bey dieser Audienz nicht erscheint.1) Oder in den nächsten drey Tagen nach ge-ſchehener Inſinnation des Urtheils. Dieſe Inſinua-tion muß dem öffentlichen Ministerium in der Person desActuars geschehen. Wenn das Contumacial=Urtheil Privat-Schaden=Ersatz erkennt, so muß das Urtheil auch der Civil-Partey in dem von ihr gewählten Wohnorte insinuirt werden.(2) Welche nach Ablauf der Fristen Statt ha-ben wird. Nehmlich der im Art. 146 bestimmten Frist von24 Stunden, nebst einem Tage auf jede 3 Myriameter-
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