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Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
364
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964I. Abschn. Verwaltende Polizey.abgebrannt sind, um vieles vermindert wird. Dieses kann,wie Sonnenfels sägt, auf dreyerley Weise geschehen. 1)Die Bürger leisten einander für ihre Häuser Gewähr. Indiesem Falle bringen sie anfangs einen kleinen Fonds zusam-men, um die kleineren Unkosten zu bestreiten; dann wirdjedes Haus geschätzet, und das Schätzungs=Quantum proto-kollirt; nach einem Brande wird der Schaden geschätzet, undjeder Gewährleistende trägt nach dem Antheile seiner Schätzungzur Vergütung desselben bey. 2) Jeder Bürger gibt jähr-lich eine bestimmte Summe, und der Feuerschaden wird dannvon diesen Einkünften ersetzet. 3) Eine Gesellschaft über-nimmt die Assecuranz der Häuser gegen eine jährliche Prime.Die erste Art ist die vorzüglichste. Die Feuer=Assecuran-zen sind auch noch von einer andern Seite nützlich, denn daden Assecuranten daran liegt, daß sie wenig zu ersetzenhaben, so sind sie gegen alle Feuers=Gefahr auf das sorgfäl-tigſte wachſam.Fünftes Capitel.Von den Maßregeln, die Vollführung einer Uebelthat zu erschwe-ren, oder ganz zu bereitlen.Um Verbrechen zu verhüten um die Vollführung einerUebelthat zu erschweren, oder ganz zu vereitlen, haben dieGesetzgeber Frankreichs die Anstellung höherer und untergeord-neter Polizey=Beamten verordnet; diese sind der Polizey=Mini-ster, die Präfecten jedes Departements, die Unter=Präfectenjedes Gemeinde=Bezirkes, die Maire und Adjuncten jederGemeinde, die General= und gewöhnlichen Polizey=Commis-sare, die Gendarmen, Feldhüter. Was für Functionendie Maire, ihre Adjuncten und die Polizey=Commissare inBetreff der administrativen Polizey auszuüben haben, ist zumTheile schon in diesem Abschnitte entwickelt worden; in diesem und dem folgenden Capitel wird dasjenige noch ange-führt werden, was auf diesen Gegenstand Beziehung hat.Da die Maire besonders in den größern Gemeinden nichtunmittelbar alle Zweige der Polizey besorgen kännen, so