Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
330
Einzelbild herunterladen
 

1. Abſchn. Verwaltende Polizey.336Der Betrug wird begünstiget durch die Schwierigkeit,solchen zu entdecken, bey jenen Waaren, welche einen innernGehalt haben, der die Verschiedenheit des Werths bestimmt:hieher gehören alle Gold= und Silber=Waaren, Borten,Was die Anfragen oder administrativen Verfügungen betrifft,die mir vorgelegt werden müssen, so werde ich sorgen, daß Ihnendie erforderlichen Entscheidungen und Instructionen ungesäumtzukommen.In allen Fällen nehmen Sie die folgenden Verfügungen mitunter diejenigen auf, mit denen Sie sich um so unabläßiger beschäftigen müssen, als ihre Hintansetzung dem gleichen Fortgange desGeschäftes durchgehends sehr schaden würde.Diesemnach, lassen Sie, auf sämmtlichen Frucht=Märktendie neuen Maße ein für allemahl an die Stelle der alten treten.Machen Sie die Gemeinden, die noch nicht mit Aichmaßenversehen sind, verbindlich, dieser wesentlichen Verfügung Genügezu leisten.Auch sollen sämmtliche Kauf= und Handelsleute, die neuenGewichte und Maße, wie es der Betrieb ihres Handels, im Großenoder im Kleinen, mit sich bringt, offenbar darlegen.Endlich lassen Sie die alten Maße jeder Gattung, die inden Kaufläden und Waarenlagern angetroffen werden, aufgreifenund wegschaffen.Ich muß Ihnen ferner empfehlen, zu wachen, daß im gesamm-ten Umfange Ihres Departements die verschiedenen Acte der Ver-waltung, die Anschlags=Zettel von Versteigerungen, und selbst dieJournale die Sprache der neuen Maße, und zwar auf eineverständliche und dem ächten Geiste des Systems angemessene Artsprechen.Entscheidung vom 30. Frim. 14. Jahrs:Der Minister desInnern;In Erwägung daß unter den Ursachen, die bisher den Fort-gang der Verbreitung der einförmigen Gewichte und Maße aufge-halten haben, der Umstand in nicht geringen Anschlag kommt, daßman bisher in mehreren Zweigen der öffentlichen Verwaltung diedahin einschlägigen Gesetze ganz außer Augen gelassen hat, da esdoch im Gegentheil die Pflicht aller im Dienste der Regierungstehenden Personen ist, das Beyspiel einer vollkommenen und gänz-lichen Unterwerfung unter die Gesetze zu geben;