Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
299
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III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 299Im Mangel eines Wärmemessers müßte man sich auf seineeigene Empfindung verlassen, und die Hand in das Wasser bringenum die Wärme desselben zu erkennen; auch hier muß die Erwär-mung stufenweise und langsam geschehen, bis man es überschlagen,laulich, und endlich ein wenig warm fühlet.Während der Erfrorne sich in dem Bade befindet, spritzt manihm sachte kaltes Wasser in das Gesicht, nachdem man dieß vorhermit trockenen Tüchern gelinde gerieben hat, und wiederhöhlt dießmehrere MahleDer Bart einer Feder, mit welchem man in die Nase spielt,kann in selber einen nützlichen Kitzel hervorbringen, und das ersteEinathmen bestimmen, indem er eine Zusammenziehung des Zwerch-fells bewirkt. Man kann auch in derselben Absicht ein Fläschchenätzenden Salmiak=Geist unter die Nase halten, und vermittelst einesRöhrchens Luft in die Nasenlöcher treiben, um die zusammen gefal-lenen Lungen wieder aufzublasen.Wo möglich gibt man dem Kranken auch einige Gran gemeinesKochsalz in den Mund, und läßt ihn, sobald er kann, einige Löffelvoll kaltes mit einigen Tropfen Pomeranzenblüth=Wasser herunter-schlucken; in der Folge, wenn das Schlingen schon leichter vorsich geht, gibt man dem Kranken schwache Fleischbrühe, oder einGlas etwas gewässerten Wein; man muß in dergleichen Fällen diegeistigen Getränke vermeiden, indem die Erfahrung gelehrt hat,daß sie in selben sehr nachtheilig waren.Wenn der Kranke noch immerfort betäubt wäre, so müßte manihm etwas Essig in Wasser beybringen, und wenn der Schlummeran tiefe Schlafsucht grenzen sollte, auch reitzende Klystiere setzen,wie wir sie bey Ertrunkenen verordnet haben.Man darf Personen, die glücklich zum Leben gebracht worden,nur erst, wenn sie einige Kräfte gesammelt haben, feste Nahrunggeben, und man muß sie in dieser Hinsicht, als wären sie erst voneiner großen Krankheit aufgestanden, behandeln; indessen läßt mansie alltäglich zwey bis drey Gläser eines Aufgusses von den Wund-kräutern oder Holderblüthen mit fünf bis sechs Gran Weinstein salztrinken.Dieß ist die Behandlung der Personen, welche durch Kälte inden Zustand des Scheintodes versetzt worden sind, und man muß