III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 257gewarnet werden. Die nehmliche Vorsicht ist bey allen Oeff-nungen zu gebrauchen, in welche Unwissende oder Unbehut-same fallen können; die auf die Straßen gehenden Zugldcheroder Senkgruben müssen daher stets bedeckt seyn, die Eröff-nung der Keller, wo ein Eingang oder Durchgang ist, hatschon die fürchterlichsten Unglücksfälle erzeugt, und darf nichtgestattet werden; die Polizey sollte billig darüber wachen,daß bey der Errichtung neuer Häuser die Keller=Oeffnungenauf eine Art angelegt werden, daß dergleichen Unglücksfällenicht zu befürchten sind. (Siehe den 471. u. 479. Art. desSt.⸗G.Wenn ein Gebäude, das an der Straße liegt, nach demGutachten der Kunstverständigen den Einsturz drohet, so istder Maire befugt, die Niederreissung oder Ausbesserung des-selben zu verfügen; wenn der Eigenthümer sich weigert, demBeschlusse des Maire's Folge zu leisten, oder saumselig ist,so wird das Gebäude auf seine Kosten niedergerissen oderausgebessert, und er noch überdieß zu einer Geldbuße verur-theilt; (18. Art. 1. Tit. des Ges. vom 19. — 22. Jul.1791 und N°. 5 des 471. Art. des St.=G.) Gleiche Strafetrifft diejenigen, welche den Verordnungen über die kleineStraßen=Polizey Folge zu leisten sich weigern. (Ebendaselbst).Verletzungen können auch entstehen, wenn etwas an denFenstern, Erkern oder vor den Häusern ausgestellt, oderherausgeworfen wird, was durch seinen Fall die Vorüberge-henden beschädigen kann; wer dergleichen sich zu Schuldenkommen läßt, wird von dem Polizey=Gericht gestraft. (Art.471 des St.=G.) Die Maire müssen nicht zugeben, daßSchießstätten nahe bey bewohnten Gegenden angelegt, daßSpiele, bey denen man zu werfen pflegt, an Orten gehal-ten werden, wohin viele Menschen zu kommen pflegen.Von wilden sowohl als zahmen Thieren haben die Meu-schen Verletzungen aller Art zu befürchten: Wo Menschensicher wohnen wollen, müssen Wölfe, Bären, alle sogenann-wilde, Fleisch fressende oder Raubthiere ausgerottet werden.Handbuch. I. Th.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten