I. Abschn. Verwaltende Polizey.wurde ſchon ffentlich für Fenchel⸗Saamen verkauft, und dieTollkirſche oder die glänzenden Beeren des Tollkrauts fürHeidelbeere; der Genuß dieser letzten Frucht hat schon manchenKindern oder andern unwissenden durstigen Menschen denschrecklichsten Tod verursacht.Die ärmere Classe gebraucht häufig Hülsenfrüchte zu ihrerNahrung; die Polizey muß Sorge tragen, daß keine ver-faulte, mit Insecten beladene oder von denselben zerfresseneBohnen, Erbsen und Linsen verkauft werden. — Eine ArtSteinwicken soll auch unserer Gesundheit nachtheilig seyn,wie aus mehrern in der Schweitz erlassenen Verordnungenerhellet.Die Baumfrüchte sind in der Regel ein gutes Nahrungs-Mittel; es gibt jedoch unter denselben auch schlechte, wässe-richte, alles Gewürzes beraubte, blähende Gattungen, derenGenuß Bauchgrimmen, Durchfälle u. dgl. hervorbringt; einigeFrüchte sollen sogar eine verborgene Schärfe enthalten, unddeßwegen einen Bauchfluß verursachen. — Die Maire könnenihre Mitbürger einladen, nur vorzüglich gutes Obst zu pflan-zen, und alle Bäume, welche allzuwässerichte, schlechte oderverdächtige Früchte tragen, auszurotten; zur Ausbreitungguter Obstarten könnten wohlhabende Eigenthümer oder dieMaire auf den Gemeinde⸗Feldern eine Schule guter Baumeanlegen. Die Maire müssen wachen, daß alles Obst, welchesauf den Markt gebracht wird, vor dem Verkaufe untersucht,und alles unzeitige und mit schlechten Gattungen vermischtehinweggenommen und vertilgt werde. — Es ist schädlich,den grünen eingemachten Gurken, Kappern und Bohnendurch das Kochen in kupfernen Geschirren eine, lebhaftereFarbe geben zu wollen. — Durch alte Ordonnanzen ist ver-bothen, Unrath von den Kloacken oder Schweinemist zumDüngen der Gärten und Aecker zu gebrauchen, in denenGemüse und Baumfrüchte gezogen werden.
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