(41)weil die Constitution mehrere Cantone in einem GemeindenBezirke vereinigt, wodurch ein großer Theil der Administrirtenvon der Central=Autorität entfernt wird.Die Errichtung eines Municipal=Rathes hat noth-wendig geschienen, damit dieser die Angelegenheiten der Ein-wohner der höhern Behörde mittheilen, die Rechte derselbensicher stellen, und die häuslichen Geschäfte der Gemeinde inOrdnung halten könnte. Wahrſcheinlicher Weiſe werden diekleinsten Städte in kurzer Zeit sich genöthigt sehen, zurBeſtreitung ihrer beſondern Ausgaben, Octrois zu errichten.Da nun die National⸗Abgaben in Frankreich durch die Volks-Repräsentanten bewilligt werden, so scheint es dem Systemanpassend zu seyn, daß auch die Local=Abgaben durch eineArt von Familien=Repräsentanten vorgeschlagen und bewilligtwerden. Dieser Grundsatz ist selbst unter der Monarchieanerkannt und befolgt worden.Die Gehalte der Präfecten, der Präfectur=Räthe und derUnter=Präfecten sind nach dem Verhältnisse der Bevölkerungder Städte, in welchen sie residiren, bestimmt. Denn derStaat ist verbunden, nicht nur die Arbeit des Verwalterszu bezahlen, sondern auch die Kosten zu bestreiten, welchedie äußere Würde seines Amtes fordert. Ein Präfect mußüberall seine Ausgaben in ein gewisses Verhältniß mit demAufwande setzen, den die wohlhabenden Einwohner des Orts,in welchem er residirt, und die Civil- und Militair-Beamten,mit welchen er Geschäfte hat, zu machen pflegen; sein Aeus-seres muß schon die Gleichheit oder den Vorzug seiner Auto-rität ankündigen, und er muß im Stande seyn, mit denbedeutenden Personen, welche mit ihm in einerley Stadtwohnen, diejenigen gesellschaftlichen Verbindungen zu unter-halten, welche mehr als man seit zehn Jahren hat glaubenwollen, deßwegen nöthig sind, weil sie dazu beytragen, umdie Harmonie sowohl zwischen den verschiedenen Autoritäten,welche nebeneinander stehen, als zwischen den Verwalternund den Verwalteten zu erhalten.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten