Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
20
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( 20)Zustande alles dessen, was im Schiffsbau geschehen ist, vonden Arsenälen und Verproviantirungen Rechenschaft ablegt.Er erhält jährlich die Rechnungen von der Casse derMarine-Invaliden, und legt sie dem Kaiser vor.Wenn ein Admiral, Vice=Admiral oder Contre=Admiral,der das Ober-Commando über eine See-Flotte führt, einesim Straf=Gesetzbuche der Marine vorgesehenen Verbrechensbeschuldigt wird, so kann der Groß=Admiral das Kriegs-Gericht, welches darüber zu richten hat, präsidiren.Er stellt die Admiräle, Vice=Admirale, die Contre=Admi-räle und die Schiffs=Capitaine zu dem Eide vor, den sie indie Hände des Kaisers leisten.Er empfängt den Eid der Glieder des Seeprisen=Rathsund der Fregatten=Capitaine.Er stellt die Admiräle, die Vice=Admiräle, die Contre-Admirale, die Schiffs⸗ und Fregatten⸗Capitaine, auch dieMitglieder des Seeprisen=Rathes vor, wenn sie zur Audienzdes Kaisers gelassen werden.Er unterzeichnet die Brevets der See=Offiziere so wie jeneder vom Staate pensionirten Seeleute.45. Jeder Großwürdner des Reichs präsidirt ein Depar-tements=Wahl=Collegium.Sechster Titel.Von den Großbeamten des Reichs.48. Die Großbeamten des Reichs sind: 1) Die Reichs-Marschälle, welche aus den ausgezeichnetsten Generälen gewähltwerden. Ihre Zahl darf nicht über sechszehn steigen. Indieser Zahl sind die Reichs=Marschälle, welche Senatoren sind,nicht begriffen. 2) Acht Inspectoren und General=Colonelsder Artillerie und des Ingenieur=Corps, der Cavallerie undder Marine. 3) Die Civil⸗Großbeamten der Krone, ſo wiesie durch die Statute des Kaisers werden angestellt werden.49. Die Stellen der Großbeamten sind lebenslänglich.