(17)den Eid des Präsidenten der Wahl=Collegien der Departe-ments und der Cantons=Versammlungen. — Er stellt diefeyerlichen Deputationen des Senats, Staats=Raths, Gesetz-gebungs=Corps und der Wahl=Collegien, wenn sie angenom-men werden, dem Kaiser in der Audienz vor.40. Der Reichs=Erzkanzler verrichtet alle Functionen desKanzlers bey der Promulgation der organischen Senatus-Consulte und der Gesetze. — Er verrichtet die Functionendes Kanzlers des kaiserl. Pallastes. — Er wohnt der jähr-lichen Sitzung bey, in der der Groß=Richter Justitz=Ministerdem Kaiser Rechenschaft von den Mißbräuchen ablegt, diesich in die Civil= oder peinliche Justitzpflege eingeschlichenhaben. — Er präsidirt den kaiserlichen hohen Gerichtshof. —Er wohnt der Feyerlichkeit der Vermählung und Geburt einesPrinzen, eben so der Krönung und dem Leichen=Begängnißdes Kaisers bey. — Er unterzeichnet den Verbal=Prozeß, dender Staats=Secretair entwirft. — Er stellt die mit den großenStaats=Würden bekleideten Personen, die Minister, den Staats-Secretair, die Civil⸗Beamten der Krone und den erſten Prä-sidenten des Cassations=Gerichtshofes dem Kaiser vor, um indessen Hände den Eid abzulegen. — Er empfängt den Eidvon den Gliedern und dem Parquet des Cassations=Gerichts-hofes, von den Präsidenten und General=Procuratoren derkaiserl. Gerichtshöfe. — Er stellt die feyerlichen Deputationenund die Glieder der Justitz=Höfe vor, welche zur Audienzdes Kaisers gelassen werden.Er unt.rzeichnet und besiegelt die Commissionen und Bre-vets der Glieder der Gerichtshöfe und der Ministerial=Beam-ten; er beſiegelt die Commiſſionen und Brvets der bürger-lichen Verwaltungs=Aemter und die andern Acte, welche inder Verordnung über die Organisation des Siegels werdenbezeichnet werden.41. Der Erzkanzler des Staats verrichtet die Functionendes Kanzlers für die Promulgation der Friedens- und Allianz-Tractate und für die Kriegs=Erklärungen.BHandbuch. I. Th.
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