118mir in Officio zu succediren (wovor allerunterthänigst=gehorsambstenDanck erstatte) begnädigt. Welchem letztern ich dann mit Ew.Chur=Fürstl. Durchl. vorhero unterthänigst eingehohlter gnädigsterBewilligung letzt hingelegtes Jahr 1728. ſolche Dero Renth-Meisterey hiesigen Ambts Beyenburg abgetretten, dabey aber alsein alter Diener Ew. Chur=Fürstl. Durchl. biß zum Lebens-Außgang ferner getreu zu dienen mich unterthänigst offerirt, unddarauff von Ew. Chur=Fürstl. Durchl. an Gülich= und BergischerHoff=Cammer, auff Deren in Anno 1723. eygenes ertheiltesGutachten und gethanen Bericht, das gnädigstes Rescript inConsilio Camerae mir Sitz und Stimm, wann dann und wanngegenwärtig seyn solte, gnädigst erhalten, dawider aber zu Ew.Chur=Fürstl. Durchl. ein verkehrter Ehren=verletzlicher Bericht,welcher zu meiner unterthänigsten Verantwortung, jedoch ohneUnterschrifft, mir gnädigst communiciret worden, wider mich altenDiener ergangen; massen ich dann darauff in meiner unterthänigst-gethanen gehörigen Orths übergebener schrifftlicher Verantwortungund Beylagen solchen falschen Bericht sattsam widerleget, undmeine und der meinigen Ehr und guten Namen dadurch voll-kommentlich gerettet, und dem unrühigen Berichts=Verfasser selbigeEhren=verletzliche Berichte in seinen Busem zu verfaulen zurückgeschoben, wobey ich ein solches bewenden lasse. Ob nun Ew.Chur=Fürstl. Durchl. Dero selbst eigenen, als auch Dero in GOttruhenden Herrn Herrn Bruders Johann Wilhelm, Höchst=seligsterGedächtnüs, gnädigst ertheilten Patenten und Rescripten Krafftgeben, und dabey mich, Dero alten Diener, gnädigst manutenirenwerden, solches lasse ich zu Deroselben gnädigster Erwegung dahinunterthänigst heimgestellt seyn; zu dem Ende ich dann diesenmeinen beschriebenen, auch vorhin mit Bürgermeister, Scheffenund Geschworenen unterthänigst übergebenen und beygelegtenAttestationen vollkommentlich erwiesenen redlich= und ehrlichensiebentzig=jährigen Lebens=Lauff, Handel, Wandel und ansehnlichesHerkommen in Druck außgehen lassen, und Ew. Chur=Fürstl.Durchl. unterthänigst praesentiren wollen, mit unterthänigster Bitt,daß dieses und folgende Dero Bergischen Landes Beschreibung inHohen Chur=Fürstlichen Gnaden auff= und angenommen werdenwolle. Dieselbe thue damit dem Schutz des Höchsten GOttes,langwierig= biß in die späte Jahren glückfertigster Regierung, zu
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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