die meiste Menschen, die Wort und Nahmen zu verkürzen sichbefleißigen, darneben einen Unterscheidt zwischen denen Vocalibuszu machen, sich wenig angelegen seyn lassen.Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder Höffin diesem Werck alle mit einerley, nemlich einer vierkandten Figurhaben müssen angezeigt werden, dann, wann mann aller undjeder Höf ihre eigene Gestalt auf dem Papier hätte vorstellenwollen, solches eine unendliche und dabey unnöthige Arbeit würdeveruhrsacht haben. Aus iztgedachten nun entstehet, daß einigeHöf dadurch weiter von einander, oder näher an einander zuliegen scheinen, als sie sonsten in der That nicht sindt, und woraußder Leßer eine Unrichtigkeit urtheilen, oder die Charten vor falschachten mögte; dessen Vorurtheil nun vorzukommen, will ich durchfolgendes Exempel die Sach erklehren und vorstellen.In der Herrlichkeit Otendahl liegtBugmöhl Edein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörigeGestalt ich in der Charte außgetruckt habe,Kuchenbergsintemahl derselbe aus vielen der Längenach aneinander liegenden Höfen bestehet,benicht weit davon zur rechten oben darüber,liegt ein anderer Hof die Bugmühl undzur lincken ein wenig darunter ein HofUnterbech genandt. Nun gedachter HofKuchenberg liegt ganz recht, sowohl in Ansehen der Bugmühl, alsder Unterbech, weilen desselben rechte Gestalt ist vorgestelt worden:so ich aber, wie bey andern Höfen geschehen, nur ein geringes Viereckals bey a. (worauf zu erst der Reise nach bin zukommen) gezeichnethätte, würden diejenigen so in dem Hoff Unterbech wohnen, könnenmit Recht und auch mit Unrecht sagen, gedachter Hof Kuchenberg a.sey nicht so weit von ihnen ab, als a. von b. in der Charte an-gemerckt, die weilen er bey c. liegen solte; hingegen würden die-jenigen in der Bugmühl sprechen, der Hof Kuchenberg a. wärerecht angezeigt und in Ansehen ihres Hofs nicht zu weit ab, auchnicht zu nah angelegen.So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reißezu erst auf c. gestosen wäre und hätte folgends nur den Hof c.mit Nahmen Kuchenberg angemerckt, würde derselbe zwar denenbey b. recht zu liegen bedüncken, denen aber bey d. wohnendt
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Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
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87
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