1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (1613—1689). 51
und Actionen durch ihren Tross, namentlich zur Zeit der Unwegsamkeitim Frühling und Herbst, beschwert und vollständig behindert, ausserdemverpflichtet, für Speise und Trank nicht allein der Fronttruppen, sondernauch der doppelten und dreifachen Zahl von Menschen und Pferdenbei dem Tross zu sorgen, — nur sehr langsam vorwärts kamen (aller-höchstens 20 Werst oder Kilometer in einem Tagemarsch), und auch imFelde ebenso langsam operirten und bei jedem Nachtlager wie bei jedemKampfe sich hinter ihrem ungeheueren Wagenpark wie hinter einermächtigen beweglichen Festung sicherten und verschanzten. An rascheund entscheidende Operationen konnte natürlich unter diesen Umständengar nicht gedacht werden.
Nicht weniger complicirt und schwierig waren auch die Ansamm-lungen und Revuen der Corps und Regimenter überhaupt, und der Kriegs-Lehnscontingente (Aufgebote) im Besondern, vor dem Kriege oder Feld-zuge. Sie gingen in folgender Weise vor sich:
Auf kaiserlichen Befehl und Verfügung des Adelscollegs wurdenvor Allem in die sämmtlichen für den Feldzug bezeichneten StädteSsborschtschiki (Ausheber, Aushebungscommissarien, Sammleroder Einsammler der Dienstleute), vornehme und zuverlässige Männergesendet. Diese Ausheber, vom Colleg mit den Verzeichnissen derdienstpflichtigen Leute versehen, empfingen in den ihnen bezeichnetenStädten von den Provinzialstatthaltern oder den Stadtwojewoden andereListen, in welchen auch diejenigen Leute der städtischen Regimenter,welche noch nicht Dienst gethan hatten, und für die Aushebung und Fort-sendung aller Dienstpflichtigen die Fortschicker (Wyssylschtschiki)aus den Strelitzen, Artilleristen u. s. w. bezeichnet waren. Nachdemdie Aushebung und Entsendung in den Städten beendigt war, musstendie Ausheber Aushebungslisten über alle eingestellten Leute an-fertigen mit einer Angabe, wie viel an Combattanten und Trossknech-ten, und auch wie viele Rekruten (von 17 und später 18 Jahren) inbesondern Abtheilungen Jeder von ihnen mit sich brachte. Bisweilenaber, namentlich seit des Alexei Michailowitsch Zeit, wurden keineSsborschtschiki ausgeschickt, deren Obliegenheiten vielmehr von denProvinzialstatthaltern und Stadtwojewoden übernommen.
Nach erfolgter Aushebung sämmtlicher Dienstpflichtigen und Auf-stellung der Listen dirigirten die Ausheber zunächst einen Theil dieserLeute mit den Häuptlingen nach dem allgemeinen Sammelplatze desCorps, dann folgten sie selbst mit dem Rest dahin nach und legtendie Aushebungslisten dem Oberwojewoden vor. Der Letztere nahm aufGrund dieser Listen sofort eine genaue Musterung vor, wobei er dieOkladschiks (Besoldungsbeamte) jeder Stadt über den früheren Dienst,Stand und Besitz eines jeden von den Fortgesendeten und effectiv Vor-
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