1. Das russische Reich im 17. Jahrh. (1613—16S9). 21
Jeder kehrte in sein früheres Verhältniss zurück: die Pferde nebst Sattelund Ausrüstung' wurden bezirksweise an die Einwohner zum Unterhaltgegeben, je t auf 4 Höfe. Im Allgemeinen standen die Dragoner ingleichen Rechten mit den Strelitzen und städtischen Kasaken. Der ZarAlexei Michailowitsch bestimmte im Jahre 1648 ganze Kirchspielevon Bauern mit und ohne Besitz, mit allen Weilern, Dörfern und Perti-nenzien im nowgoroder Bezirk an der schwedischen Grenze zum Drago-ncrdienste und hatte dabei die Absicht, aus ihnen eine Art von Grenz-Militair-Ansiedelungen zu machen (eine gleiche Art von Grcnz-Militairbildeten auch die alten Kasaken-Regimenter, welche an der polnischenGrenze angesiedelt waren und deren Zahl vor dem polnischen Kriegeunter Alexei Michailowitsch etwa 5000 Mann, später erheblichweniger betrug).
Die Donischen, Wolga-, Jai'k- und Terek-Kasaken bilde-ten eine besondere Abtheilung der russischen Reiterei, lebten auf ihremeignen Grund und Boden, hatten ihre besondere Rechtspflege und selbst-gewählten Befehlshaber, und waren für ihre Verpflichtung zum russischenKriegsdienste frei von den Steuern und Abgaben, welche die übrigenBewohner des Staats zu entrichten hatten. Im Uebrigen wurde ihnen,da sie diesen Dienst freiwillig übernommen hatten, oft für die Dauer desFeldzuges Sold gezahlt, bisweilen erhielten sie Tuch zur Kleidung, Sal-peter, Brodvorräthe und sogar Wein zugeschickt, und für besondereDienste wurden ihnen Fahnen geschenkt (namentlich den Donischen Kasa-ken). Durch Dekret des Zaren zum Dienste einberufen, erschienen siezu demselben unter dem Befehle ihrer Ataman's (Hetman) und Starschi-nen (Aeltesten), bewaffnet mit Säbel, Pike, Pistole, Flinte, und führtenihre eigenen Geschütze.
Die letzte Gattung der russischen Cavallerie waren die Datot-sc hnye Ljudi (gestellte Leute), für die Zeit des Krieges ausgehobenaus den Steuerpflichtigen, bisweilen auch aus den nicht steuerpflichtigenVorstädtern und Bauern der verschiedenen Bezirke im Alter von 25 bis40 Jahren. Ihre Aushebung erfolgte entweder nach dem Lande — je 1Mann auf 300Tschetwert (150Dessjatinen) oder nach Höfen —je 1 Mannauf 50, 20, 10, 5 und sogar 3 Höfe, je nach Erfordern. Von den nichtsteuerpflichtigen Höfen wurden gewöhnlich mehr genommen, als von densteuerpflichtigen ; die Datotschnye Ljudi fanden zur Hälfte zu Pferde,zur Hälfte zu Fusse Verwendung. Waffen, Pferde und Ausrüstung er-hielten sie von den Bezirken, aus denen sie ausgehoben waren. Hinsicht-lich der Bewaffnung und Ausrüstung wurde verlangt, dass sie gute Pferdemit Geschirr hatten, Helm, Rüstung und Hellebarde besassen, unterAlexei Michailowitsch ausserdem Karabiner und 2 Pistolen einJeder. Die Dienstzeit derselben wurde bei der Aushebung bestimmt, je