Kriege der Türken. 7g 1
der Zweite die weniger hochmüthige, bescheidenere, aber bei den Musul-manen desto ehrenvollere »Diener und Beschützer von Mekkaund Medina«. Die schnelle und ungeheure Ausbreitung der ottoma-nischen Herrschaft in drei Jahrhunderten, mit ihrer anfänglichen Unbe-deutendheit verglichen, erregt in der That Erstaunen. Die Haupt-Ur-sachen davon, unabhängig von den Umständen und Verhältnissen, welchedas Anwachsen dieser Herrschaft ausserordentlich begünstigten, waren:1) die Verwandlung eines grossen Theiles der unterworfenen Völker inTürken — durch ihre theils gewaltsam erzwungene, theils durch ver-lockende Vortheile herbeigeführte Bekehrung zum Islam, wodurch dieReligion der Türken eine nationale, Leute der verschiedensten Stämmezu einem Volke mit einem National-Gefühl verbindende wurde. —und 2) die ausgezeichneten persönlichen Eigenschaften der ersten neunSultane, von Osman beginnend, welche alle, Bajazidll. ausgenom-men, ungewöhnlich fähige und selbstthätige Regenten waren. Mansuchte sie von Jugend auf zu festen Männern heranzubilden; von frühe-ster Jugend an nahmen sie an Kriegen und Feldzügen Theil, verwalte-ten sie Provinzen und bereiteten sich dadurch zu Regenten des Staatesvor. Ihre Regierungsthätigkeit war meist eine lange währende, unddeshalb waren bei ihrem Tode ihre auf sie folgenden Söhne schon zuerfahrenen Männern herangereift. Der Sultan besass eine unumschränkteGewalt, nicht allein in Staats- und Kriegs-, sondern auch in Religions-Angelegenheiten; er war das Oberhaupt in religiöser Beziehung, na-mentlich nach Niederwerfung des ägyptischen Khalifat's. Das Hauptder Geistlichkeit war allerdings der Ober-Mufti in der Residenz-Stadt,dieser erhielt aber seine Gewalt vom Sultan, der, wie er ihn ernannte, 'auch ihn absetzen konnte. Die Gehülfen des Sultans in der Verwaltungdes Staates waren vier Veziere: der erste, der Gross-Vezier, be-kleidete das Amt eines ersten Ministers; der zweite, Kadiasker, hattedie Gerichtssachen unter sich (Justiz); der dritte, Defterdar, die Fi-nanzen; der vierte, Nischandshi, die Ausfertigung aller Akten undDocumente, welche im Namen des Sultans ergingen. In der Kriegs-Verfassung des Reiches waren die wichtigsten und Haupt-Vorzüge:Einheit, Uneingeschränktheit und Macht des Befehls und der Verwal-timg in der Hand des Sultans selbst, des obersten Heerführers, — undeine strenge militärische Disziplin, wie sie damals in keinem Heere be-stand, weder in Asien und Afrika, noch sogar in Europa. Auf dieseWeise würde das ottomanische Reich, das solche Staats-Verfassung be-sass, jederzeit für jeden Nachbar-Staat und Volk gefährlich gewesensein, doppelt war es dies aber im 15. und 16. Jahrhundert bei dem da-maligen Zustande der europäischen Staaten und ihrer internationalenBeziehungen. Ein Glück für das christliche Europa, dass zu der Zeit,