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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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726 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

Der Tod Bathori's am 12. Dezember 1586 änderte mit einemSchlage Alles für Klein-Russland, dessen Volk nnd Heer. Genau einJahr dauerte das Interregnum in Polen, am 12. Dezember 1587 be-stieg den polnischen Thron Sigismund III. Wasa, Sohn des KönigsJohann III. Wasa von Schweden und Katharina's, der TochterSigismund's L, zum Unglück für Polen, Lithauen, Klein-Russlandund Gross-Russland. Im Verlauf seiner 45 Regierungsjahre konnte ermehrmals eine Vereinigung von Gross-Russland und Schweden mit Polen,Lithauen und Klein-Russland herbeiführen, aber statt dessen legte erden Grund zu dem Untergange Polens, brachte er unsägliches Elendüber Lithauen und besonders Klein-Russland, indem er die Bresterkirchliche Union mit Gewalt bei ihnen einführte, und richtete auch inGross-Russland bedeutenden Schaden an durch Unterstützung der Usur-patoren und durch den thörichten Gedanken es zu unterwerfen. Daseigentliche Klein-Russland aber, dessen Volk und Heer trug für alleseine Treue und alle dem Königreich Polen während 1 1 / 2 Jahrhundertegeleisteten Dienste die unglückselige Union als Lohn davon, welche dieKasaken-Kriege entzündete, Klein-Russland verwüstete, das Blutseiner treuen Söhne vergoss, und endlich, das Maass seiner Leiden er-füllend, es zwang, sich mit dem Stamm- und Glaubens-VerwandtenGross-Russland zu vereinigen.

Mit Klein-Russland fing er auch seine Bedrückungen an. Vollkommenentgegen den Beziehungen des weisen Bathori zu Klein-Russland, derdieses Land, Volk und Heer auf alle Weise schützte, unterstellte er(1589) das klein-russische Woisko dem polnischen Krons-Hetman, welcheralle Offiziere in demselben anstellen sollte. Sie rnussten einen Eid leisten,dass sie ohne Willen des Krons-Hetrnans weder zu Lande noch zur SeeKrieg führen, noch irgend Jemand in ihre Genossenschaft aufnehmenwürden. Bei demselben Hetman sollte auch das Kasaken-Register auf-bewahrt werden. Zum Tode Verurtheilte durften nicht bei den Kasakenaufgenommen werden. Ohne Willen der Starschinen konnten sich dieKasaken nirgends hin entfernen. Die Verwalter der einzelnen Gütersollten die Bauern von der Flucht auf die Dnjepr-Inseln abhalten, mitBeute Zurückkehrende, oder Solche, welche den Kasaken Pulver, Sal-peter, Waffen, ja sogar Lebensmittel verkauften, bestrafen. Gutsbesitzer,welche diese Bestimmungen übertraten, konnten von der Regierung sogarmit dem Tode bestraft werden. Diejenigen, welche von den KasakenErbeutetes verbargen, Grundherren, welche gegen diese Bestimmungenhandelten, wurden vor ein Kriegsgericht gestellt. Den Bauern war ver-boten, ihre Dörfer zu verlassen; ausserdem waren den Dessjatinjen,welche Heerden von Pferden oder anderm Vieh, oder Bienenzucht be-sassen, Abgaben von Thierfellen, Fischerei-Ertrag, und schwere Frohnen