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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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228 III. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

wie über eigenmächtige Handlungen der Fürsten und Possadniki, be-stimmte die Bestrafungen dafür, und schützte die Armen gegen dieKeichen.

Dem Fürsten blieb das ausschliessliche Recht der richterlichen Ge-walt in den Staats-Angelegenheiten, die Controlle über gerechte Urtkeils-sprechung, und die Sorge für äussere Sicherheit vorbehalten. Dazuhatte er seine Druschine, welche in Friedenszeiten die Rechtspflege übteund zu Gericht sass, in Kriegszeiten aber die fürstliche Truppe unterseinem Oberbefehl bildete, wobei jedoch die Kriegsangelegenheiten mitdem Possadnik gemeinsam verwaltet wurden.

Diesem Letzteren war die ausführende Gewalt übertragen, als demobersten Staatsbeamten und Vorsitzenden des Wjätsch (Reichstags). Erbefehligte in Gemeinschaft mit den Tyssjazken (Tausenden), die nowgo-rodischen Truppen, führte die Unterhandlungen, stand dem Fürsten beimGericht und in der Verwaltung bei, und führte, im Fall seiner Abwesen-heit, dessen Geschäfte und Pflichten, war überhaupt der Vollstreckeraller Anordnungen des Reichstags (Wjätsch).

Zur Zeit der Mongolen-Herrschaft gab das Fürstenthum Nowgoroddem Grossfürsten von Ost-Russland ein erhebliches Uebergewicht, wenner nur verstand mit dem nowgorodischen Wjätsch im Einverständniss zubleiben. Das war aber selten der Fall, und häufiger schwächte der Eigen-sinn der Nowgorodzen den Grossfürsten, als dass er ibn stärkte, indemer ihn fortwährend mit Streitereien über das Recht der Steuererhebung,Rechtsprechung und Justiz-Verwaltung u. s. w. behelligte, und oft so-gar ihm Sorgen machte bei Abwehrung der Einfälle, Räubereien, Plün-derungen u. s.w., welche nowgorodische Wolnizy (Freischaaren, Räu-berbanden), u. A. auch die Uschku'iniki (Fluss-Piraten) in den be-nachbarten Provinzen von Ost-Russland: Twer, Jaroslaw, Moskau u. s. w.ausführten.

Indessen hatte während 500 Jahren Nowgorod durch Waffengewaltseine Eroberungen nach allen Seiten, besonders nach Nordosten so aus-gebreitet , dass sie den östlichen Theil des heutigen Finnland umfasstenund bis zum nördlichen Eismeer, dem Ural, sogar über den Ural hinaus undbis an die Grenzen von Galitsch, Kostroma, Jaroslaw, Twer, Smolensk,Pskow, Lithauen und Livland reichten. Zu ihnen gehörten die entferntestenLänderini Nordosten; Das Sawolotscher (heutige Gouvernement Archan-gel), Dwina, Wjätka, Permund Jugra-Gebiet (jenseits des Ural-Gebirges), reich an weichem Pelzwerk und sogar edlen Metallen. Behufs Verwalt-ung derselben theilte sich das ungeheure nowgorodische Reich in Pj atinen(5 Theile) oder Kreise, und in Amtsbezirke (Wolosti), und nachdiesen Nowgorod selbst in 5 Enden (Konzy). Die Pjatinen waren: Bje-shezka, Wodska, Derewska, Schelonska und Oboneshska; Die Amts-