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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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78 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

Abtheilung Stauden die stärksten und zuverlässigsten Leute mit langenPiken, gewöhnlich Doppelsöldner. An der Spitze also der Colonne be-fanden sich 3 Glieder mit Piken, dahinter die mit Schwertern und Helle-barden Bewaffneten, umgeben von langen Piken. daun aufs Neue eineMasse von Piken, und dahinter 1 Glied mit kurzen Waffen , und endlichdie besten Leute mit Piken.

Eine gleichförmige Bekleidung existirte nicht; im Gegentheil warsie sehr verschiedenartig, Jeder trug seine Nationaltracht, daher dasGanze sehr bunt aussah. Im Allgemeinen aber liebten es die Lands-knechte sich mit seidenen und sonstigen kostbaren Stoffen und Zierrathenzu putzen. Nicht minder bunt war auch ihre Bewaffnung, welche sichauch von Zeit zu Zeit änderte. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts bestaudsie in Bogen und Pfeilen, ziemlich langen Schwertern, Piken und einerHandfeuerwaffe ohne Schloss mit Lunte. In der 2. Hälfte des 16. Jahr-hunderts waren die Schwerter kurz und breit, und wurden quer über demLeibe getragen, die Handfeuerwaffe war mit dem immer noch sehr un-vollkommenen Luntenschloss versehen.

Das Justizwesen war bei den Landsknechten sehr eigenthümlichentwickelt. Es war ein zweifaches: entweder ein Geschworenen-Gericht (jury) unter Vorsitz eines Schultheiss oder Regimentsrich-ters, oder das Becht (Gericht) der langen Piken. Im ersterenFalle berief der Oberst das Gericht, dieses erwählte 12 verständige Män-ner und nahm ihnen den Eid auf Verschwiegenheit und Pflichttreue ab.Der Profoss war Ankläger durch seinen Fürsprecher; der Angeschuldigtehatte einen Vertheidiger. Bei der ersten Sitzung wurden die Zeugenverhört, in der zweiten die erlangten Aussagen vorgelesen, die Berathuugerfolgte, endlich sammelte der Richter die Stimmen und verkündete denSpruch. Lautete er auf Tod, so zerbrach der Richter seinen Stab, derKaplan ertheilte dem Verurtheilten die letzten Tröstungen der Religion,der Henker führte ihn in den Ring der Kameraden zum Abschiede vondenselben, und dann wurde das Urtheil vollstreckt.

Kürzer, aber unter gleichen Formalitäten, verlief das Gericht derlangen Piken. Der Profoss verhaftete den Verbrecher, die Gemeinde tratzusammen, die Beweise wurden gesammelt, der Delinquent in den Kreisder Gemeinde (Ring) geführt, der Profoss erhob ausserhalb des Ringesdurch seinen Fürsprecher die Anklage, nach Berathuug mit den Richtern;der Angeklagte rechtfertigte sich durch seinen Vertheidiger gleichfallsvor den Richtern; dann wurde Anklage wie Verteidigung auseinander-gesetzt, die Zeugen vernommen, und dies Alles dreimal wiederholt. Nachdem dritten Male senkten die Fähndrichs ihre Fahnen zur Erde; ausser-halb des Ringes gingen die Berathungen der Landsknechte vor sich,zuerst 40. dann 41, Verhöre und Debatten, endlich wurde das Urtheil