31. Die Römer bis zur Zeit der Bürgerkriege [133—30 v. Chr.). 275
Ordnung. Der Aufstellungen zur Schlacht gab es verschiedene : die ge-wöhnlichste und am meisten angewendete [acies. duplex) bestand darin,dass die Flotte zwei gerade Linien bildete, die grossen Schiffe in derersten, die kleineren in der zweiten; oder eine eingebogene Linie {acieslunata sive falcata) , wo die grössten und besten Schiffe auf den Flankenstanden ; oder eine ausgebogene Linie, welche diese Schiffe in der Spitzedes Bogens oder vorn hatte; oder in Zangenform [forceps) «gegen einenKeil oder in Keilform [acies cuneata) gegen eine Zangenform des Feindes.Das Zeichen zum Kampfe gab, wie bei den Landtruppen und Schlachten,eine rothe Flagge, welche auf dem Prätoren- (Admirals-) Schiffe auf-gehisst wurde, und das Blasen auf allen Trompeten und Hörnern, dieauf der Flotte vorhanden waren. Dann stimmten alle Ruderer und Sol-daten auf der Flotte das Kriegsgeschrei an und sangen die Schlacht-hymne zu Ehren des Mars oder Apollo. Der Kampf wurde durch dieWurfmaschinen und Geschütze eröffnet; dann führte die erste Linie, vonder zweiten unterstützt, den Angriff mit Hülfe der Ruder aus, wobei jedesSchiff sich bemühte, das feindliche Schiff zu entwaffnen oder durch einenStoss mit seinem Schnabel in die Mitte der Seite in den Grund zu bohren,oder längs der Seite des feindlichen Schiffes stossend ein Loch zu bohrenoder die Ruder abzubrechen. Dann wurden die Schiffe zum Entern ein-gehakt und es begann das Handgemenge auf dem Verdeck. Im Verlaufdes Kampfes wurden verschiedene brennende Stoffe und Gegenstände indie feindlichen Schiffe geworfen, häufig auch Brander angewendet. DasErstere brachte mit besonderem Erfolge Octavian in der Schlacht beiActium zur Anwendung.
Die Flotte, welche den Sieg errungen hatte, feierte denselben durchSiegesgeschrei und Musik und dadurch, dass die Vordertheile aller Schiffemit Lorbeeren geschmückt wurden. Die Belohnungen für Seesiege be-standen in der corona navalis (Kränzen und Kronen), blauen Flaggenund dem Seetriumph [triumplms navalis).
18*