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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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104 HI. Vom Tode Alexanders d. Gr. bis zum zweiten punischen Kriege.

der den Statthaltern gesetzten Zeit waren sie verpflichtet, dem römischenSenat Rechenschaft abzulegen über die Anwendung ihrer Macht und überihre Handlungen. Im Falle unglücklicher Kriegsthaten verfuhr aber derrömische Senat weit verständiger als die griechischen und karthagischenRegierungen, indem er selten über die Statthalter eine Untersuchung ver-hängte, denn er fürchtete mit Recht, die Bedeutung der Unfälle in denAugen der Truppen und des Volkes dadurch zu erhöhen, das Ansehendes Statthalteramtes zu schädigen und die Thätigkeit der Statthalterselbst durch Furcht vor der Bestrafung lahm zu legen.

Die äusseren unterscheidenden Auszeichnungen und Abzeichen desFeldherrn waren: ein Purpurmantel (palüdanientum) , eine reiche Rüstungund prachtvolles Pferdegeschirr und Zaumzeug. Ausserdem begleitetenihn die lictores*), welche schon von Romulus als öffentliche Diener derobersten Gewalt in Rom eingesetzt worden waren. Sie gingen in frühererZeit vor den Königen her, dann vor den Consuln, den Dictatoren und denübrigen dienstlich fungirenden höchsten Staatsbeamten Roms und be-gleiteten sie in der, für Jeden festgesetzten Zahl (von zwei bis zu zwölf),führten ihre Befehle aus, ergriffen und fesselten die Verbrecher unterden römischen Bürgern, vollzogen die körperliche Züchtigung mit starkenRuthen, die Hinrichtungen durch Köpfen, Hängen etc., und führtendeshalb Ruthenbündel, in deren Mitte ein Beil auf langem Stiele sass.

Die oberste Verwaltungsbehörde (heute etwa der Stab des Ober-commandos) der römischen Armee bildeten: 1) die quaestores oder Schatz-meister und Armee-Intendanten; sie standen mit den Legaten in gleichemRange und halfen den Heerführern bei Leitung der Details bei der Aus-zahlung von Sold an die Truppen, Eintreibung der Contributionen, Ver-theilung der Beute, Ausgabe der Kleidung, Waffen und Lebensmittel,Einhaltung der darauf haftenden Abzüge, führten deshalb auch selberdie Stärkenachweisungslisteu der Legionen, oder erhielten sie; ihnen lagdie Aufbewahrung der Legionsadler in Friedenszeit auf dem Capitol,sowie die Ausgabe derselben, wie der Bewaffnung und bei der Ca-vallerie der Pferde bei der Aushebung der Legionen ob; da sie bürger-liche Staatsbeamte Roms waren, so war ihre Zahl begrenzt, und nicht beiallen Armeen befanden sich welche; in solchem Falle übertrug der Feld-herr die Verwaltung ihres Amtes einem der Legaten; 2) die contuber-nales **), Zeltgenossen, gewöhnlich aus den Jünglingen vornehmen Ge-schlechts ausgewählt: sie hielten sich beim Feldherrn auf, gaben seineBefehle weiter, führten seine Aufträge aus, erlernten Kriegswesen und

*) Sie wurden aus der niedersten Volksklasse oder dem Stande der Freige-lassenen entnommen. Anm. d. Uebers. s

**) Schlössen sich freiwillig dem zu Felde ziehenden Feldherrn an, gehörten zuseiner Suite. Anm. d. Uebers.