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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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76 HI. Vom Tode Alexander's d. Gr. bis zum zweiten punischen Kriege.

Reiterei zehn Feldzüge. Wer die Hälfte dieser Anzahl von Feldzügenhinter sich hatte, nnd nnr Der allein, hatte das Recht auf Erlangungvon öffentlichen bürgerlichen und Staatsämtern. Nach Erreichung des45. Lebensjahres war der römische Bürger von jeglicher Dienstpflichtim Heere frei und gehörte zu den städtischen Legionen {legionesurbatiae) oder zu den Ortsgarnisontruppen. Ihre Obliegenheit beschränktesich im Frieden auf städtischen (Wacht-) Dienst, im Kriege auf Vertheidi-gung der Stadt. Diejenigen von ihnen aber, welche sich selbst freiwilligoder auf Aufforderung der Feldherren wieder zum Dienst in der Feld-armee stellten, wurden Veteranen genannt [veterani, emeriti, evocati)und genossen hohen Ansehens und besonderer Vorrechte.

2) Durch den Vermögens-Census, nämlich: die erste Klasseumfasste diejenigen römischen Bürger, welche ein Vermögen von nichtweniger als 100,000 römischen As*) (ungefähr 40,000 Rubel ca.43,000 Thaler) besassen, die zweite nicht unter 75,000 As (ca. 30,000Rubel), die dritte nicht unter 50,000 As (ca. 20,000 Rubel), die viertenicht unter 25,000 As (ca. 10,000 Rubel), die fünfte nicht unter 12,500 As(ca. 5000 Rubel). Alle, die weniger-als 12,500 As besassen, bildetendie sechste Klasse, welche vom Dienste befreit war (s. S. 77). Mannimmt aber an, dass, als später, und schon zur Zeit des zweiten puni-schen Krieges die numerische Stärke der römischen Heere sich vermehrteund nicht selten auf 20 Legionen und darüber sich belief, die Römer dieBefreiung vom Kriegsdienste auf den geringeren Vermögenscensus von6000 As (etwa 2500 Rubel) beschränkten. Wenigstens besagte dieseine Vorschrift, welche in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhundertsv. Chr. (200150), d. h. zur Zeit des römisch-macedonisch-griechischenKrieges existirte.

3) Durch die körperlichen oder physischen Bedingungender Annahme zum Heeresdienste, und zwar: Körperliche Grösse, Ge-sundheit, Frische, Rüstigkeit und Kraft. In Bezug auf die Körpergrössesagen die Historiker, dass die Römer, die allgemein von kleinem Wüchse

*) 1 römisches as war eine Bezeichnung für Münze, Gewicht und Längenmaass.Als Münze war 1 As = V38 des as libralis (Pfund) = 46 Pfennige (zu Cicero's Zeit)und wurde in 12 unciae (Unzen) getheilt. Als Gewicht galt 1 As = 1 Pfund; als Maass= 1 Fuss, auch = 1 Morgen Ackers.

1 sestertius (ein Sesterz) war eine Silbermünze = 2V2 As = V4 Denar, an Werthetwa = l'/o Silbergroschen preuss.; er war auch eine Kupfermünze = 4 As (in derKaiserzeit). Als Maass war 1 Sestertius = 2y 2 Fuss tief.

1 sestertium kommt später auch als Bezeichnung für 1000 Sesterzien, auch für100,000 Sesterzien vor.

Der Census war Abschätzung und Controle des Vermögens zugleich.

Anm. d. Uebers.